101114 - 1412 Bundesautobahn A661: Trunkenheitsfahrt
(ots) - Einer Funkstreife der Autobahnpolizei Frankfurt
fiel am Samstag, den 13. November 2010, gegen 01.05 Uhr, ein Fahrzeug
auf, das sich auf der A661 über zwei Fahrstreifen in
"Schlangenlinien" bewegte. Die Streife verfolgte den Wagen, einen
Toyota Corolla, der die Autobahn an der Abfahrt Kaiserlei verließ. In
Offenbach, an der Ecke Frankfurter Straße/Dreieichring, konnte das
Fahrzeug angehalten und dessen Fahrer kontrolliert werden. Dabei
widersetzte sich der Fahrer zunächst der Aufforderung den Wagen zu
verlassen. Erst nach einer Rangelei und dem Anlegen der Handfessel
beruhigte sich der 51-jährige Offenbacher. Dabei gab er an, "dass
alles nicht zu verstehen!". Nach eigenem Bekunden erlitt der
51-Jährige eine Verletzung am Knie, verweigerte jedoch eine nähere
Untersuchung durch einen Arzt im Polizeipräsidium. Nach erfolgter
Blutentnahme und Sicherstellung des Führerscheins wurde der
51-Jährige wieder entlassen. (Manfred Füllhardt, 069-75582116)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm(at)polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.11.2010 - 11:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 295507
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-F
Stadt:
Frankfurt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 149 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 101114 - 1412 Bundesautobahn A661: Trunkenheitsfahrt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).