++ Ermittlungsverfahren gegen den Veranstalter der geplanten Cycling-Veranstaltung im Juli 2010 abgeschlossen ++
(ots) - Ein bei der Polizei Bad Zwischenahn geführtes
Sammelverfahren gegen den Veranstalter des für den 10. Juli 2010
geplanten Cycling-Events wurde jetzt abgeschlossen. Im Juni 2010
wurde von der Bad Zwischenahner Touristik GmbH mitgeteilt, dass man
dort den Hinweis bekommen habe, dass der Veranstalter für die fest
eingeplante und bereits beworbene Veranstaltung nicht erreichbar
wäre. Es hätten sich Teilnehmer gemeldet, die auch schon bezahlt
hätten, und haben mitgeteilt, dass eine Kontaktaufnahme zu der
National Fitness Academy (NFA), die als Veranstalter aufgetreten ist,
bzw. zu deren Geschäftsführer nicht mehr zustande gekommen sei.
Daraufhin habe man sich seitens der Touristik GmbH darum bemüht, mit
diesem Geschäftsführer in Kontakt zu treten, was letztendlich auch
misslang. Auf Grund der vorliegenden Informationen wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Leistungsbetruges
eingeleitet und die Ermittlungen führten dann im Haus des 42-jährigen
Bremers zur Sicherstellung einer erheblichen Menge von Beweismitteln.
Gleichzeitig wurde seitens der Polizei die Homepage und weitere
Nebendomains gesperrt, da über diese Homepage eine Anmeldung für
dieses Event möglich war. Insgesamt wurden 204 Geschädigte ermittelt,
die sich zum Teil bereits bei der Polizei gemeldet hatten, zum Teil
auch erst durch die Polizei informiert wurden. Einige der Teilnehmer
wurden am 09. und 10. Juli 2010 gemeinsam von der Touristik GmbH und
der Polizei am vermeintlichen Veranstaltungsort in Empfang genommen
und über die Sachlage aufgeklärt. Der Beschuldigte gab in seinen
Einlassungen an, dass er die NFA GmbH im Herbst des vergangenen
Jahres mit dem Ziel übernommen habe, das über Jahre entwickelte und
auch für 2010 geplante Event, zu dem es auch schon Anmeldungen gab,
weiter zu führen. Der kaufmännisch unerfahrene Bremer geriet dann
schnell in finanzielle Schwierigkeiten und sah nach eigenem Bekunden
"seinen Lebenstraum wegschwimmen". Aus Scham vor dem eigenen
Scheitern sei er praktisch "handlungsunfähig" geworden und habe er
versäumt, dass Event abzusagen und darüber hinaus die Insolvenz für
die NFA anzumelden.
Die Ermittlungen wurden jetzt an die Staatsanwaltschaft Oldenburg
abgegeben, die das Sammelverfahren an sich gezogen hat. Im
vergangenen Monat wurde gegen den mittellosen Beschuldigten durch das
Amtsgericht Westerstede bereits ein Urteil gesprochen, weil im
Zusammenhang mit der Übernahme der NFA GmbH zu Unregelmäßigkeiten
gekommen ist. Weitere Verfahren im Zusammenhang mit der GmbH sind
noch bei der StA Bremen anhängig.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
PK Bad Zwischenahn
Telefon: +49(0)4403/927 115
E-Mail: pressestelle(at)pi-ol.polizei.niedersachsen.de
www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/oldenburg/
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Datum: 18.11.2010 - 15:58 Uhr
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