Einhausen: Besitz ja, Mitführen nein / Klappmesser sichergestellt
(ots) - Ihr Besitz ist nicht strafbar, sehr wohl aber
der unerlaubte Umgang und das ungerechtfertigte Mitführen -
Einhandmesser. So genannt, weil man diese kleinen, scharfen
Klappmesser mit nur einer Hand problemlos öffnen kann.
Dass dieser unscheinbare Gegenstand waffenrechtlicher Gesetze
unterliegt, musste am Donnerstag (18.) gegen 16 Uhr ein 26 Jahre
alter Autofahrer auf der A 67 am eigenen Leibe erfahren. Der Mann
hatte ein solches Messer einstecken. Beamte der Fahndungs- und
Kontrolleinheit stellten die Waffe sicher.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
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Klappacher Straße 145
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Datum: 19.11.2010 - 14:03 Uhr
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Einhausen
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