Widerstand gegen Polizeibeamte
(ots) - Erheblichen
Widerstand leistete eine 27-jährige männliche Person am Samstag, dem
27.11.2010, gegen 22:30 Uhr, als er nach vorangegangener
Körperverletzung zum Sachverhalt befragt werden sollte. Nachdem der
27-Jährige zunächst einem Gast in einer Diskothek an der Wanner
Straße eine Kopfnuss verpasst hatte, wurde er aus der Lokalität
gewiesen. Er blieb auch weiterhin sehr aggressiv und bedrohte seinen
Kontrahenten, als die aufnehmenden Polizeibeamten diesen befragen
wollten. Der Mann beruhigte sich auch nicht, nachdem ihm mitgeteilt
wurde, dass er aufgrund seines Verhaltens dem Polizeigewahrsam
zugeführt werde. Hierbei setze er sich so vehement zur Wehr, dass
Pfefferspray eingesetzt werden musste. Er geriet in seinem Verhalten
dabei so total außer Kontrolle, dass er nicht nur die Beamten mit
Schlägen und Tritten angriff, sondern im weiteren Verlauf auch den
Streifenwagen attackierte und mehrfach mit gesenktem Kopf gegen
diesen sprang. Der Randalierer konnte schließlich nach dem Eintreffen
weiterer Unterstützungskräfte überwältigt und dem Polizeigewahrsam
zur Ausnüchterung zugeführt werden. Ihm wurde eine Blutprobe
entnommen und eine Anzeige gefertigt. Ein Polizeibeamter wurde
verletzt und musste vom Dienst abtreten. (P. Fensch)
Polizei Gelsenkirchen
Leitstelle
Telefon: 0209-365-2160
Fax: 0209-365-2169
E-Mail: Leitstelle.Gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de/gelsenkirchen
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.11.2010 - 15:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 304709
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen-Altstadt, Wanner Straße
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 172 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Widerstand gegen Polizeibeamte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).