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Neue "Winterreifenpflicht 2010"

ID: 305561

(ots) - Es schneit und das neue Gesetz
zur "Winterreifenpflicht" muss sich sehr schnell in der Praxis
bewähren. Das gibt Anlass, die neuen gesetzlichen Regelungen noch
einmal zu verdeutlichen: Erst einmal muss festgestellt werden, dass
es keine Winterreifenpflicht gibt. Aus einer Ausrüstungsvorschrift,
die in die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gehört, wurde
eine Verhaltensvorschrift. Man kann von einem situativen Fahrverbot
sprechen. Eine Verhaltenspflicht gilt für alle, die die deutschen
Straßen benutzen, also auch für unsere ausländischen Freunde wie z.B.
die Niederländer, die nur kurz zu uns zum Einkaufen kommen. Die neue
Verordnung, die am 01.12.2010 in Kraft treten soll, schreibt vor,
dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis-
oder Reifglätte nur mit M + S -Reifen gefahren werden darf.
Für spezielle Fahrzeuge, wie z.B. für die Personenbeförderung
ausgelegte Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen, für Lkw oder
für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft gelten besondere
Regelungen.
Es gibt in der Verordnung keinen festgelegten Zeitraum, in dem die
beschriebenen Reifen aufgezogen sein müssen, um immer fahren zu
dürfen. Es kommt nur auf die tatsächlichen Wetterverhältnisse an.
Kraftfahrzeuge können also bis zum Eintritt der beschriebenen
Wetterverhältnisse mit Sommerreifen gefahren werden. Treten dann die
benannten Wetterverhältnisse auf, darf aber nicht weitergefahren
werden. Die Vorschriften gelten nur für das Fahren, das Parken von
Kraftfahrzeugen ohne M+S-Reifen ist erlaubt.
Unter die in der Verordnung benannten Kraftfahrzeuge fallen auch
Kräder, Roller oder Mofas. Diese Kraftfahrzeuge dürfen bei den
angegebenen Wetterverhältnissen auch nur fahren, wenn sie die
vorgeschriebene Bereifung aufweisen. Für Anhänger gilt diese
Vorschrift nicht.




Ein kleines Problem stellen die Ganzjahresreifen dar: Sofern sie den
Anforderungen des Anhangs II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG
entsprechen, dürfen sie benutzt werden. Das Ministerium führt aus:
"Auch Ganzjahresreifen können den Eigenschaften der Richtlinie
92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen werden." Auf
den Ganzjahresreifen muss entweder M+S oder/und das Bergpiktogramm
mit Schneeflocke aufgebracht sein.
Alle Verstöße gegen die neue Verordnung stellen eine
Ordnungswidrigkeit dar, der geringste Verstoß ist mit 40 € Bußgeld
bedroht ist. Aufgrund der Spezialregelungen kann ein Verstoß aber
deutlich teurer werden. Verursacht z.B. ein Lkw über 3,5 t ohne
"Winterreifen" auf der Antriebsache einen Verkehrsunfall mit
Sachschaden, sind 140 € fällig.
Die beschriebenen Witterungsverhältnisse können plötzlich eintreten
und derjenige, der keine Winterreifen aufgezogen hat, muss bei einem
Witterungsumschwung das Auto stehen lassen.
Zu Ihrer Sicherheit und zum Erhalt Ihrer Mobilität empfiehlt die
Polizei, nicht auf Petrus zu vertrauen, sondern rechtzeitig
Winterreifen aufzuziehen./ah (1533)




Kreispolizeibehörde Viersen
- Leitungsstab / Pressestelle -
Antje Heymanns, KHK'in
E-Mail: Pressestelle.Viersen(at)polizei.nrw.de
Lindenstraße 50, 41747 Viersen
Tel.: 02162 / 377-1191
Fax: 02162 / 377-1199
Zentrale: 02162 / 377-0


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Datum: 29.11.2010 - 15:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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