Polizeipräsidium Osthessen warnt vor Dachlasten auf Lkw- Schneegerüste in Kirchheim und Fulda einsatzbereit - FOTOS bei news aktuell
(ots) - Eis und Schnee stellt die Verkehrsteilnehmer immer
vor besondere Herausforderungen. Der vergangene Winter allerdings
zeigte sich von seiner hartnäckigsten Seite und ließ mit großen
Schneemassen und vereisten Fahrbahnen auch den letzten Autofahrer ins
Schwitzen geraten. Der Winterbeginn in diesem Jahr setzt diesen Trend
fort. Die Problematik der Dachlasten bleibt in jedem Winter in der
Diskussion. Zahlreiche Verkehrsunfälle - vom leichten Sachschaden bis
zum Unfall mit Todesfolge - machen deutlich, dass Eis und Schnee von
Lkw- Dächern vor Fahrtantritt unbedingt zu entfernen sind. Am
gestrigen Abend verursachte ein Sattelzugfahrer auf der A66 in Höhe
Neuhof durch eine herabfallende Eisplatte den ersten Verkehrsunfall
in diesem Winter im Bereich Osthessen. Eine 23-jährige Fahrerin aus
Meiningen konnte nicht mehr ausweichen, die Frontscheibe wurde
zerstört. Zum Glück blieb sie unverletzt.
Die Pflicht obliegt dem Fahrer, auch wenn es für ihn im Einzelfall
mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, an die Dachlasten
heranzukommen. Zahlreiche Speditionen sind bereits dazu übergegangen,
auf ihren Betriebshöfen entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Auch
auf öffentlichen Park- und Rastplätzen werden vermehrt Anlagen
bereitgestellt. Aufgrund der Initiative der Länderpolizeien stehen
bundesweit zwischenzeitlich 40 Gerüste auf Rasthöfen bereit. Die
genauen Standorte sind auf der Internetseite
www.fernfahrerstammtische.eu zu finden.
Seit 6 Jahren steht den LKW-Fahrern ein Schneegerüst auf dem SVG-
Autohof in Kirchheim zur Verfügung, um diesen eine Möglichkeit zum
Abkehren ihrer Dachlasten zu schaffen. Seit vergangenem Jahr befindet
sich auf dem ESSO- Autohof in Fulda-Nord eine weitere Anlage, so dass
auch dort Eis und Schnee entfernt werden kann. Beide Schneegerüste
sind seit gestern einsatzbereit.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass allein die Gefährdung
durch herabfallende Dachlasten ein Bußgeld in Höhe von 80.- EUR zur
Folge hat. Zusätzlich muss der verantwortliche Fahrer mit einem
Eintrag von 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg
rechnen. Kommt es zu einem Schadensereignis, erwarten den Fahrer ein
Bußgeld in Höhe von 120 EUR und 3 Punkten. Im Falle eines
Personenschadens wird ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft
anhängig.
Text: PHK GLeitsmann PPOH Abt. E
Martin Schäfer
Pressesprecher 0661 / 105-1011
ots Originaltext: Polizeipräsidium Osthessen
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Datum: 02.12.2010 - 15:04 Uhr
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