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+++ Kontrolle von Kraftomnibussen auf der A1 mit positivem Ergebnis +++ nur geringfügige Mängel festgestellt +++

ID: 308678

(ots) - Am 04.12.2010 führte eine Teilgruppe der
Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg in dem
Zeitraum von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf der A1 eine umfassende
Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch.
Unterstützt wurden die Polizeibeamten durch Mitarbeiter des Zolls.
Besonders im Fokus stand die Überprüfung der gewerblichen
Personenbeförderung.

In dem Kontrollzeitraum war insgesamt wenig Busverkehr zu
verzeichnen. Von den 13 kontrollierten Fahrzeugen wiesen 8 Mängel
auf, die allerdings größtenteils als geringfügig bezeichnet werden
können. In keinem Fall musste die Weiterfahrt untersagt werden.

Die zielgerichteten mobilen Kontrollen fanden auf der A1 im
Bereich der Tank- und Rastanlage Wildeshausen statt. Die
ganzheitliche Überprüfung der Fahrzeuge umfasste u.a. die Lenk- und
Ruhezeiten, die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, das Vorliegen
erforderlicher Genehmigungen zur Personenbeförderung sowie
zollrechtliche Bestimungen.

Immer wieder sind Unfälle und Schadensereignisse mit getöteten und
schwerverletzten Fahrgästen zu beklagen. Erst am 11. November dieses
Jahres kamen bei einem Schulbusunfall auf der A 28 bei Apen zwei
Personen ums Leben. Um solche Unfälle zu verhindern und die
Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu erreichen, führt die
Polizeidirektion Oldenburg in regelmäßigen Abständen selektive
Kontrollen von Kraftomnibussen durch. An der aktuellen Kontrolle
nahmen 20 Kontrollkräfte der Polizei und des Zolls teil.
Erfreulicherweise wurden bei den überprüften Fahrzeugen diesmal
überwiegend nur geringfügige Mängel festgestellt.

Besonderheiten/Beispiele:

Eine Heavy Metal Gruppe aus Los Angeles war in einem irischen
Reisebus in Europa unterwegs. Dieser Bus fuhr zu schnell. Mit
Anhänger hätte er nur 80 km/h fahren dürfen, fuhr aber mit 94 km/h.




Der Fahrer wurde mit 35 Euro verwarnt. Zusätzlich musste er noch eine
kleine Steuerschuld begleichen, denn er hatte die fällige
Personenbeförderungssteuer, die jeder ausländische Bus hier
entrichten muss, nicht gezahlt.

Ein deutscher Bus wurde nicht nur beim Überholen im Überholverbot
ertappt, sondern war auch ohne Bedienung des EG-Fahrtschreibers
unterwegs. Hier wird ein Bußgeldverfahren folgen. Bei einigen Bussen
wurden Ausrüstungsmängel festgestellt. In 2 Fällen konnten die Fahrer
zusätzlich nicht die erforderlichen Unterlagen ihrer Fahrtätigkeit in
den Vorwochen nachweisen oder belegen.




Rückfragen bitte an:

Ilka Rademacher

Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1042/-1044
E-Mail: pressestelle(at)pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

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Datum: 04.12.2010 - 20:45 Uhr
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