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Jugendschutz: Glühwein erst mit 16

ID: 309536

(ots) - Wolfsburg, 07.12.10

"Ich denk 'ne Tasse darf jeder!" oder "Da fragt keiner auf dem
Weihnachtsmarkt!" lauteten die lockeren Antworten von Jugendlichen
auf die Frage, ob es erlaubt sei, als 15-Jähriger Glühwein zu kaufen.
Neben den überprüften Minderjährigen kam es den Polizeibeamten und
dem Streetlife-Team der Stadt Wolfsburg in den Beratungsgesprächen
auf dem Wolfsburger Weihnachtsmarkt darauf an, die Betreiber von
Glühweinständen auf dem Markt zu sensibilisieren. "Den gesetzlichen
Vorschriften des Jugendschutzgesetzes nach", so Jürgen Stief als
Beauftragter für Jugendsachen von der Wolfsburger Polizei, "dürfe nur
Glühwein erwerben, wer 16 Jahre alt ist. Mit so genanntem Schuss,
etwa hochprozentigem Rum, bekomme man das Heißgetränk erst mit 18."

Stadt und Polizei haben ein gemeinsames Konzept, um Geschäftsleute
wie Standbetreiber an die Regeln des Jugendschutzgesetzes zu
erinnern. Bei extremen Verstößen könne die Konzession entzogen
werden. Für den Hauptkommissar stehen die Aufklärung der Jugendlichen
und die vorbeugenden Gespräche mit den Budenbesitzern jedoch im
Vordergrund. Stark angetrunkene Jugendliche werden den Eltern
übergeben und in Verantwortung des Jugendamtes werde ein
Erziehungsberatungsgespräch angeboten. Bei wiederholtem deutlichem
Alkoholkonsum durch Minderjährige werde die Führerscheinstelle
informiert und, so Stief abschließend, der Erwerb der Fahrerlaubnis
an eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) geknüpft.




Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Sven-Marco Claus
Telefon: +49 (0)5361 4646 104
E-Mail: pressestelle (at) pi-wob.polizei.niedersachsen.de




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Datum: 07.12.2010 - 12:13 Uhr
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