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Verhinderung besonderer Wintersünden und -gefahren ! - Kreis Mettmann - 1012071 (Bildmaterial im Download)

ID: 309836

(ots) - Beim aktuell vorherrschenden Winterwetter
sind sie leider wieder viel zu oft auf den Straßen des Kreises
Mettmann unterwegs ! "Panzerfahrer", die vor Fahrtbeginn nur
Sehschlitze oder Gucklöcher in den Eis- und Schneepanzer ihrer
Fahrzeuge kratzen, sorgen bei anschließender Verkehrsteilnahme für
besondere, vermeidbare Gefahren.

Zur aktuellen und weiterhin bevorstehenden Wettersituation bittet
die Polizei deshalb alle Autofahrer im Kreis Mettmann ganz
eindringlich, immer erst dann loszufahren, wenn alle Scheiben am
Fahrzeug von Eis, Schnee und sonstigem Beschlag befreit wurden. Wer
nur ein "Guckloch” frei kratzt, gefährdet sich selber und andere
Verkehrsteilnehmer. Es reicht nicht aus, nur die Frontscheibe auf der
Fahrerseite zu enteisen und den Rest der erst viel später wirkenden
Fahrzeugheizung zu überlassen. Auch alle Seitenfenster müssen zum
Fahrtbeginn komplett frei sein. Lediglich die Heckscheibe darf
verdeckt bleiben, wenn die Sicht nach hinten durch einen rechten
(schnee-, eis- und beschlagfreien) Außenspiegel gewährleistet ist.
Entgegen dieser erlaubten Möglichkeit ist es in der Praxis aber immer
besser, auch die Rückscheibe zu enteisen. Nur wer für eine komplett
freie Rundumsicht sorgt, geht auf Nummer sicher !

Eine gleiche oft übersehene Verpflichtung besteht, für Funktion
und Sichtbarkeit von lichttechnischen Einrichtungen zu sorgen, die
deshalb ebenfalls vor jedem Fahrtantritt von Schnee, Eis und
Verschmutzungen zu säubern sind. Viele Fahrzeugführer ignorieren
zudem die zusätzlichen Gefahren, die durch Schneelasten und
Eisplatten auf nicht davon befreiten Fahrzeugdächern entstehen. Diese
"ungesicherten Ladungen" können nicht nur zu gefährlichen Geschossen
für andere Verkehrsteilnehmer werden, sondern bringen oft auch den
Fahrzeugführer selber in schwere Bedrängnis, wenn sie in kritischen




Situationen vom Dach auf eigene Fahrzeugscheiben rutschen, plötzlich
die Sicht behindern und situationsgerechtes Verhalten erschweren.

Angesichts der aktuellen Schneefälle weist die Polizei an dieser
Stelle auch noch einmal ausdrücklich auf die seit wenigen Tagen
gültige "Winterreifenpflicht" hin. Autofahrer sind seit dem
04.12.2010 gesetzlich verpflichtet, bei entsprechender Witterung
Winterreifen zu benutzen, wenn sie im öffentlichen Verkehr fahren.
Die Winterreifenpflicht wurde am 03.12.2010 im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft. Somit
dürfen Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder
Reifglätte nur noch mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen fahren.
Als Winterreifen gelten alle mit "M+S" gekennzeichneten Reifen. Die
Abkürzung steht für Matsch und Schnee. Wer sein Fahrzeug bei Schnee
und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen
fürchten, da die neue Winterreifenpflicht keine Ausrüstungs-, sondern
eine Verhaltenspflicht ist, die ausdrücklich nur für den Fahrbetrieb
gilt. Das Fahren ohne entsprechende Bereifung kostet jetzt 40,-
(statt bisher 20,-) Euro Bußgeld. Eine darüber hinaus entstehende
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer wird nunmehr mit 80,- Euro
(statt bisher 40,- Euro) geahndet - hinzu kommt ein Punkt in der
Flensburger Verkehrssünderkartei.

Die Polizei im Kreis Mettmann wird in den kommenden Wochen,
insbesondere auch bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen, auf Verstöße
der vorgenannten Art achten und diese ahnden. Es versteht sich dabei
von selbst, dass eine Weiterfahrt, auch nach Zahlung eines
Verwarngeldes, erst wieder erlaubt ist, nachdem beanstandete
Fahrzeuge durch entsprechende Maßnahmen in einen verkehrssicheren
Zustand gebracht wurden.

Hinweis an die Medien:
Polizeiliches Bildmaterial zu dieser Mitteilung befindet sich in der
Digitalen Pressemappe der KPB Mettmann, unter nachfolgend genannter
Internetanschrift (Link), zum Download bereit und zur
Veröffentlichung frei.



Polizei Mettmann
Pressestelle

Telefon: 02104 / 982-2010
Telefax: 02104 / 982-2028
E.-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de

Homepage: www.polizei-mettmann.de

Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43777/polizei_mettmann/?keygroup=bild


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Datum: 08.12.2010 - 10:44 Uhr
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