Jugendliche Intensivtäter aus dem Verkehr gezogen
(ots) - Lfd. Nr.:1490
Unbelehrbar zeigten sich zwei junge Dortmunder (15 und 18 Jahre),
nachdem ihnen bereits im November 2010 über 100 Straftaten wie
Lauben- und Kellereinbrüche, Einbrüche in Kioske, Rollerdiebstähle
und zwei Brandstiftungen nachgewiesen wurden. Mit Datum vom
15.11.2010, lfd. Nr. 1333, haben wir darüber bereits berichtet. Auch
danach waren die jungen Leute weiter kriminell aktiv, wie unten
beschrieben.
Am Freitag, 10.12.2010, wurden die beiden in Dortmund - Rahm auf
frischer Tat bei einem Kioskeinbruch festgenommen. Durch einen
aufmerksamen Nachbarn benachrichtigt konnten die eingesetzten
Polizeibeamten die beiden Tatverdächtigen noch im Kiosk festnehmen.
Sie hatten schon Tabakwaren und Getränke im Wert von ca. 2.000 Euro
zum Abtransport bereit gestellt.
Bis heute konnten ihnen neben dem o. g. Kioskeinbruch weitere vier
Geschäfts- und drei Kioskeinbrüche in Westerfilde und Mengede
nachgewiesen werden. Die Jugendlichen legten mittlerweile ein
umfassendes Geständnis ab.
Diesmal wurden die unbelehrbaren Täter durch die Staatsanwaltschaft
dem Haftrichter zur Beantragung von Untersuchungshaftbefehlen
vorgeführt. Der zuständige Richter verfügte für die beiden Täter eine
Unterbringung in einem geschlossenen Jugendheim außerhalb von
Dortmund.
Polizei Dortmund
Pressestelle
Manfred Radecke
Telefon: 0231-132 1022
Fax: 0231-132 1027
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.12.2010 - 14:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 313650
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 137 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Jugendliche Intensivtäter aus dem Verkehr gezogen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).