Gutes gewollt, aber schlecht gehandelt ! - Mettmann - 1012163
(ots) - Am Montagmorgen des 20.12.2010, gegen 08.00 Uhr,
erschien ein 50-jähriger Mann aus Mettmann in den Räumen der
örtlichen Polizeiwache, um dort eine Fundsache in amtliche Verwahrung
zu geben. Der Mettmanner hatte nach eigenen Angaben am gleichen
Morgen, gegen 06.30 Uhr, ein Handy im Schnee auf der Leyer Straße
gefunden und war nun mit seinem PKW zur Polizei gefahren, um die
Fundsache dort abzugeben. Bei dieser Sachverhaltsschilderung stellten
die polizeilichen Gesprächspartner fest, dass der 50-jährige
Kraftfahrer offensichtlich und deutlich riechbar unter
Alkoholeinfluss stand. Da der Mann vehement bestritt vor seiner Fahrt
zur Polizei Alkohol getrunken zu haben, wurde ein Alkoholtest
angeboten und durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von über 1,5
Promille (0,76 mg/l). Daraufhin wurden ein Strafverfahren
eingeleitet, eine Blutprobe mit richterlicher Anordnung durchgeführt,
der Führerschein des Beschuldigten sichergestellt und diesem bis auf
weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge
ausdrücklich untersagt.
Zusatz:
Das gefundene Handy wurde selbstverständlich in amtliche Verwahrung
genommen und wartet auf seinen Besitzer.
Polizei Mettmann
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Datum: 20.12.2010 - 13:44 Uhr
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