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Einbrecher flüchteten

ID: 317776

(ots) - Insgesamt sechs Wohnungseinbrüche wurden
am Dienstag (21. Dezember) angezeigt. In Kerpen wurden zwei Täter auf
der Flucht beobachtet

Am Dienstag (21. Dezember), 19.30 Uhr, schlugen zwei Unbekannte
die Scheibe der Eingangstür zu einem Haus auf der Straße Am Kalkofen
ein. Sie durchsuchten die Räume im Obergeschoss. Ein Nachbar wurde in
seinem Haus auf die verdächtigen Geräusche, die sie dabei
verursachten, aufmerksam. Als er vor sein Haus trat, bemerkte er zwei
Männer, die sich vom Nachbarhaus entfernten. Einer der Täter ist
zirka 25 Jahre alt, trug eine schwarze Pudelmütze sowie eine dunkle
Jacke und dunkle Hose. Der zweite hatte ebenfalls eine dunkle
Pudelmütze auf und einen Rucksack bei sich. Eine Fahndung nach ihnen
verlief ergebnislos. Was sie aus dem Haus entwendeten, wird zur Zeit
ermittelt.
In Bedburg kamen um 01.00 Uhr Bewohner zurück in ihr Reihenhaus an
der Straße Im Grund. Ein Kellerfenster war eingeschlagen. Nach ersten
Feststellungen wurde gezielt Bargeld entwendet.
In Bergheim hebelten Täter die Terrassentür eines Hauses Auf der
Helle auf. Sie durchsuchten während der Abwesenheit der Bewohner
zwischen 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr das gesamte Haus und entwendeten
Bargeld und Schmuck.
In Brühl wurde in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein Fenster zu
einer im Hochparterre gelegenen Wohnung eines Mehrfamilienhaus an der
Straße Zum Herrengarten aufgehebelt. Um nicht überrascht zu werden,
sicherten die Täter die Wohnungstür mit der innen angebrachten
Türkette. Sie erbeuteten Schmuck, Ausweisdokumente und Elektrogeräte.
Zwei Hauseinbrüche wurden in Pulheim registriert. Um 18.20 Uhr wurde
an einem Haus auf dem Pletschmühlenweg ein aufgehebeltes Fenster zur
Gästetoilette bemerkt. Das Haus war durchsucht worden und es fehlte
Schmuck. Bei einem Haus auf der Eisenacher Straße war um 12.00 Uhr




ein Einbruchsversuch festgestellt worden. Unbekannte hatten
Hebelmarken am Küchenfenster hinterlassen.

Tipps zum Schutz vor Wohnungseinbruch

Sichern Sie Ihre Fenster und Terrassentüren gegen das herkömmliche
Aufhebeln (über 90 % aller Fälle!!!) zusätzlich durch geprüfte
Schlösser oder andere Verriegelungen, zum Beispiel mit
Pilzkopfbeschlag.
Das Nachrüsten richtet sich nach der DIN 18104, und sollte nur mit
Produkten erfolgen, die nach DIN oder VdS geprüft sind. Listen dieser
Produkte können bei der Kriminalpolizeilichen Beratung angefordert
werden. Wichtig hierbei ist auch die Montage. Ein gutes Schloss ist
nur dann ein gutes Schloss, wenn es auch ausreichend fest am Element
befestigt ist.

Schließen Sie beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung immer
Fenster und Türen ab.

Auch nachts, wenn man zu Hause ist, sollten alle Fenster
geschlossen, die Rollläden heruntergelassen und die Haustür
abgeschlossen werden.

Nehmen Sie Einfluss auf den Entschluss des Täters. Erwecken Sie
den Eindruck, dass Ihr Haus bewohnt ist, auch wenn Sie nicht zu Hause
sind. Setzen Sie Schaltuhren zwischen Steckdose und Lampen oder auch
zwischen Steckdose und Radio oder Fernseher.

Beobachten Sie ihr Wohnumfeld und sprechen Sie Fremde mit den
Worten: "Kann ich Ihnen helfen" an, oder zeigen Sie sich dem Fremden
und beobachten ihn. Der Täter fühlt sich entdeckt und verlässt die
Örtlichkeit.

Verständigen Sie bei verdächtigen Beobachtungen immer die Polizei.

Neben technischen Sicherungen sind gute nachbarschaftliche
Beziehungen wichtige Voraussetzungen. Sprechen Sie sich mit ihren
Nachbarn ab. Tauschen Sie die Telefonnummern aus. Informieren Sie
sich auch gegenseitig über Abwesenheitszeiten.

Wichtig, immer wenn es um neue Fenster geht:
Herkömmliche Fenster und Fenstertüren bieten keinen ausreichenden
Schutz gegen Einbrecher. Daher gibt es zum Schutz vor Einbruch von
unabhängigen Instituten geprüfte einbruchhemmende Fenster, nach denen
sie ihren Handwerker gezielt fragen sollten.

Weitere Hinweise erfahren Sie von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Kommissariats Kriminalitätsprävention / Opferschutz
bei der Kriminalpolizeilichen Beratung in Hürth.
Lassen Sie sich kostenlos und neutral beraten, Tel.: 02233 / 52 -
4816 oder - 4817.



Besuchen Sie uns auch im Internet: www.polizei-rhein-erft-kreis.de




Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 -  3305
Fax: 02233- 52 -  3309                                              
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
 

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