Füße am Boden - Monheim - 1012213
(ots) - Wahrscheinlich war dem 49- jährigen Monheimer die
Fahrt mit seinem Mofa auf den schneebedeckten Monheimer Straßen, im
Bereich Weddinger -, Opladener Straße, selbst nicht ganz geheuer,
deshalb hatte er die Füße während der Fahrt schon dicht am Boden.
Als er daraufhin am Berliner Platz angehalten wurde, stellte sich
heraus, dass das Fahrzeug nicht mit entsprechender Winterbereifung
ausgestattet war und der Fahrer deutlich unter Alkoholeinwirkung
stand.
Ihm musste eine Blutprobe ( mehr als 1,1 Promille ) entnommen werden.
Ein Strafverfahren wurde gegen ihn eingeleitet.
Aus gegebenem Einlass weist die Kreispolizeibehörde Mettmann auf
die nachfolgende Pressemitteilung vom 27. Dezember hin.
Mit Pressemitteilung (ots) 1011281 vom 29.11.2010 kündigte die
Kreispolizeibehörde Mettmann verstärkte kreisweite Alkohol- und
Drogenkontrollen in der Advents- und Weihnachtszeit an. Doch trotz
dieser eindeutigen und in der Folge auch wiederholten Warnung waren
die Ergebnisse der angekündigten polizeilichen Maßnahmen, wie auch
die Feststellung alkoholbedingter Verkehrsunfälle in der
Weihnachtszeit, alles andere als erfreulich.
So wurden bei Kontrollen der Polizei im Kreisgebiet zahlreiche
Fälle von "Alkohol und Drogen am Steuer" festgestellt (über die wir
im Einzelfall auch berichteten), bei denen Blutproben angeordnet und
Führerscheine sichergestellt oder beschlagnahmt werden mussten. Hinzu
kamen so genannte gerichtsverwertbare Atemalkoholmessungen, die "nur"
ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge haben. Letztlich waren
dann auch noch Verkehrsunfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss zu
beklagen (über die wir ebenfalls im Einzelfall berichteten), welche
zu Sach- und sogar zu Personenschäden führten.
Vor diesem traurigen Hintergrund sowie dem Wissen um eine hohe
Dunkelziffer nicht erkannter Alkoholfahrten, verstärkt die Polizei im
Kreis Mettmann auch am unmittelbar bevorstehenden Jahreswechsel 2010
/ 2011 in gewohnter Weise ihre Maßnahmen zur Verhinderung von
Alkoholunfällen - denn wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt,
gefährdet sich und andere. Die Kreispolizei Mettmann wird auch
weiterhin versuchen, solche unvernünftigen Fahrzeugführerinnen und
-führer rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Ertappte
"Alkoholsünder" müssen mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Mindestens
250,- Euro Geldbuße, ein Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg in
leichteren, in schwereren Fällen der Komplettverlust des
Führerscheins, eine hohe Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe, sind
ein denkbar schlechter Einstieg in das neue Jahr 2011.
Die Polizei appelliert darum an alle Verkehrsteilnehmer, nach dem
Alkoholgenuss bei Silvesterfeierlichkeiten die Angebote des
öffentlichen Personennahverkehrs oder von Taxen und Mietwagen zu
nutzen. Gleiches gilt nach durchzechter Nacht am folgenden Morgen,
denn auch der oft unterschätzte Restalkohol birgt gleiche Gefahren
und Konsequenzen im Straßenverkehr.
Polizei Mettmann
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Datum: 28.12.2010 - 08:52 Uhr
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