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Silvesterfeuerwerk - Sicher ins neue Jahr 2011 - Vorschriften im

Landkreis Stade

ID: 319394

(ots) - Mit farbenfrohen Raketen und lauten Böllern begrüßen
die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Stade in der
Silvesternacht das neue Jahr. Was für die einen faszinierend ist,
wird für andere leicht zum Albtraum. Durch Unachtsamkeit und
leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben
Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei an Silvester Hochbetrieb. In
den letzten Jahren gab es immer wieder auch größere Brände, die
gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf
unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt
werden.

Damit der Jahreswechsel 2010/2011 nicht zur "arbeitsreichsten
Nacht" für die Einsatzkräfte der heimischen Feuerwehr und des
Rettungsdienstes wird, haben die Polizeiinspektion Stade, das
Ordnungsamt des Landkreises Stade und der Kreisbrandmeister des
Landkreises Stade einige Sicherheitstipps zusammengestellt:

- Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter sondern auch für
die

Sicherheit sollte auf die richtige Kleidung geachtet werden.
Gerade Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und
sollten deshalb nicht getragen werden.

- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor
Brandgefahren.

Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände
weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.

- Sie sollten ihr und benachbarte Gebäude genau beobachten.

Einschlagende Raketen sollten, soweit möglich, unverzüglich
entfernt werden. Reetdächer sind von außen und innen zu
kontrollieren.

- Die Gebrauchsanweisung eines Feuerwerkkörpers vor dem
Gebrauch

genau durchlesen.

- Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden.
Raketen nur





im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und
Gebäuden zünden. Zudem sollten Raketen aus großen Flaschen, die in
Kästen stehen, gestartet werden.

- Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals
noch einmal

anzünden.

- Beim Anzünden verwendet man am besten so genannte

"Sturmfeuerzeuge".

- Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 01. Januar
abgebrannt

werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und
Signalwaffen nur vom 31.12., 15.00 Uhr, bis zum 01.01., 05.00 Uhr,
verschossen werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die vor
wenigen Tagen bekannt gemachten Allgemeinverfügungen des Landkreises
Stade. Danach bitte ich besonders zu beachten, dass von
brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, wie z.B. Reetdach- und
Holzhäusern, Tankstellen, Kraftstoff-, Gas- oder Öllagern ein
Sicherheitsabstand von mindestens 200 m einzuhalten ist.

- Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht
zugelassene

oder selbstgebaute Knallkörper. Wie gefährlich der Umgang mit
diesen Knallkörpern ist, zeigt das Beispiel eines 36jährigen
Dortmunders. Er verlor am Heiligen Abend seine linke Hand, als er
selbst gebastelten Sprengstoff für die Silvesternacht vorbereiten
wollte.

- Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder
gar nach

fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.

- Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder
auf

Personen schießen.

- Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen
lassen

und dabei beaufsichtigen.

- Raketen senkrecht in eine feststehende Falsche stecken.
Dann erst

die Schutzkappe abziehen und zünden. Die Flugrichtung muss so
gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf
insbesondere Reetdächer oder auf leicht brennbares Material fliegen
kann.

- An die Haustiere denken, wenn das Feuerwerk beginnt,
schreckhafte

Tiere nicht allein lassen, für "Schalldämpfung" (Türen, Fenster
und Jalousien schließen) sorgen.

- Vor allem auf alte, kranke und ruhebedürftige Menschen ist

Rücksicht zu nehmen. Daher dürfen Feuerwerks- und Knallkörper
nicht in lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von
Krankenanstalten, Alters-, Kinder- und Erholungsheimen abgeschossen
werden.

- Bitte beachten Sie auch das aus Brandschutzgründen durch
den

Landkreis Stade per Allgemeinverfügung erlassene Verbot für das
Aufsteigen lassen von Himmelslaternen (auch bekannt als Skyballone
oder Skylaternen oder Kong-Ming-Laternen) im Landkreis Stade.

Feuerwehr - Unfall - Notruf 112

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der
Feuerwehr-und Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer:
041414/12-355 zur Verfügung.



Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de


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Datum: 29.12.2010 - 09:46 Uhr
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