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"Urknall-Böller" verletzt Passanten

ID: 322101

(ots) - Unvorstellbar leichtsinnig und verantwortungslos
verhielten sich am Mittwochnachmittag drei junge Männer aus Düren im
Alter zwischen 18 und 20 Jahren, als sie im Bereich der Fußgängerzone
einen Silvesterböller zündeten. Zwei Frauen erlitten durch das
Detonationsgeräusch Verletzungen und klagten anschließend über
Beeinträchtigungen des Gehörs.

Die drei Dürener befanden sich gegen 15.00 Uhr im Eingangsbereich
eines Kaufhauses in der Wirtelstraße, als sich ein Ehepaar aus
Eschweiler mit einem Kinderwagen der Örtlichkeit näherte. Wie später
der 19-Jährige Dürener angab, zündete in diesem Moment sein 20 Jahre
alter Begleiter den als " Urknall-Böller" bezeichneten
pyrotechnischen Sprengsatz und drückte ihm diesen in die Hand. Darauf
habe er den Böller weggeworfen, der dann mit erheblicher Lärmkulisse
direkt neben dem Kinderwagen des achtmonatigen Kleinkindes
detonierte. Obwohl sich die drei Männer fluchtartig entfernten,
konnte der Werfer durch Zeugen gestellt und der Polizei übergeben
werden. So wurden auch die Personalien der beiden übrigen Männer
bekannt. Nach Angaben des 19 Jahre alten Mannes handelte es sich bei
dem gezündeten Gegenstand, um einen durch den 20-Jährigen in Polen
erworbenen Böller, über dessen Wirkung er sich nicht im Klaren
gewesen sei. Zwei Frauen im Alter von 31 und 56 Jahren beklagten
anschließend bei der Polizei Beeinträchtigungen ihres Gehörs und
wollen einen Arzt aufsuchen.

Gegen die Männer wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher
Körperverletzung und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz
eingeleitet. Die Polizei warnt nochmals eindringlich vor der
Verwendung nicht zugelassener Feuerwerkskörper. Bei deren Verwendung
muss mit erheblichen Verletzungen in Form von Hörbehinderungen,
Verbrennungen, Splitterverletzungen bis hin zum Verlust von




Gliedmaßen und Verlust des Sehvermögens gerechnet werden. Zugelassene
pyrotechnische Gegenstände weisen ein Zulassungszeichen (BAM-Nummer)
auf, wobei auch bei deren Verwendung die gesetzlichen Vorgaben zum
Zeitpunkt der erlaubten Nutzung sowie zum Alter des Anwenders
dringend beachtet werden müssen.




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Aachener Str. 28
52349 Düren

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Datum: 30.12.2010 - 12:45 Uhr
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