Verdacht des Tötungsdeliktes in Troisdorf - Richter erließ Haftbefehl gegen 47-jährigen Tatverdächtigen - Meldung 02
(ots) - Wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes
in Troisdorf ermitteln die Bonner Mordkommission und die
Staatsanwaltschaft weiterhin auf Hochtouren.
Wie bereits berichtet, hatte ein 47-jähriger Mann die Polizei am
Neujahrsmorgen, gegen 10:00 Uhr, per Notruf zu einer Wohnung in
Troisdorf alarmiert. Er machte Angaben zum möglichen Tod seiner
Schwester.
Mehrere Polizeibeamte sowie die durch die Einsatzleitstelle
ebenfalls verständigten Rettungskräfte waren sofort zu der Wohnung
geeilt. Bei ihrem Eintreffen fanden sie die 57-jährige
Wohnungsinhaberin leblos vor. Der eingesetzte Notarzt konnte nur noch
den Tod der Frau feststellen.
Umgehend übernahm die Mordkommission der Bonner Polizei unter der
Leitung von Kriminalhauptkommissar Werner Jüssen, in enger Abstimmung
mit dem Staatsanwalt Ulrich Kleuser, die weiteren Ermittlungen.
(siehe hierzu unsere Pressemeldung vom 01.01.2011, 16:16 Uhr)
Der Tatverdacht der Ermittler richtet sich gegen den 47-jährigen
Bruder der Verstorbenen. Ihn hatten die Beamten in der Wohnung der
57-Jährigen angetroffen und widerstandslos festgenommen.
"Unsere Ermittlungen ergaben, dass am Silvesterabend ein
familiärer Streit zwischen der 57-Jährigen und ihrem Bruder, der bei
ihr zu Gast war, eskalierte. Im weiteren Verlauf entwickelte sich
eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den Geschwistern. Der
47-Jährige steht nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis im
Verdacht, die 57-Jährige dabei tödlich verletzt zu haben. In seiner
Vernehmung zeigte er sich geständig", erklärte der Leiter der
Mordkommission, Kriminalhauptkommissar Werner Jüssen.
Auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft führten die Ermittler den
Festgenommenen am Sonntagnachmittag dem Haftrichter vor. Dieser
erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags gegen den Mann.
Der 47-Jährige wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt
gebracht.
"Unsere Ermittlungen sind damit noch nicht abgeschlossen. Um die
weitere Aufklärung nicht zu gefährden, können wir zum jetzigen
Zeitpunkt keine Angaben zum möglichen Tatablauf und zum
festgestellten Verletzungsbild machen", erklärte Staatsanwalt Ulrich
Kleuser.
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Datum: 02.01.2011 - 15:38 Uhr
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