Alkoholisierte Autofahrerin fuhr trotz Führerscheinbeschlagnahme
(ots) - Zweimal wurde eine Fahrerin am Dienstag (04.
Januar) kontrolliert, die ihr Auto unter Alkoholeinfluss führte.
Um 11.55 Uhr wurde die Frau (59 Jahre), die in ihrem Auto auf dem
Kronenweg fuhr, das erste Mal kontrolliert. Zeugen hatten gesehen,
dass sie am Steuer Alkohol trank und die Polizei informiert. Die
Beamten stellten fest, dass ihr Atem und der Innenraum ihres
Fahrzeuges stark nach Alkohol rochen. Sie gab einen Atemalkoholtest
ab, der einen Wert von 2,72 Promille anzeigte. Nach Entnahme einer
Blutprobe wurde ihr Führerschein beschlagnahmt. Das Führen
erlaubnispflichtiger Fahrzeuge wurde ihr ausdrücklich untersagt.
Um 16.30 Uhr sahen Polizeibeamte die Frau wieder in ihrem PKW auf dem
Starenweg fahren. Sie wurde erneut zum Atemalkoholtest gebeten, der
um 16.45 Uhr einen Wert von 3,14 Promille anzeigte. Nach einer
weiteren Blutprobenentnahme wurden der Frau die Autoschlüssel
abgenommen und sichergestellt, um zu verhindern, dass sie sich erneut
ans Steuer setzt. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis
eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.01.2011 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 323483
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:
Wesseling
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 113 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Alkoholisierte Autofahrerin fuhr trotz Führerscheinbeschlagnahme"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).