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Kelsterbach: Polizei nimmt trügerischen Spendensammler fest / Tipps zum Thema

ID: 325657

(ots) - Vor einer dreisten Spendenmasche warnt die
Polizei nach einem Vorfall am Sonntag (9.) in der
Gottfried-Keller-Straße.

Gegen 14.30 Uhr meldete eine Anwohnerin, dass ein Mann von Haustür
zu Haustür ginge und um Spenden für eine mutmaßliche Operation bitten
würde. Der Unbekannte hatte Rosen und ein Büchlein dabei, in dem zu
lesen stand, dass das Geld für ein krankes Mädchen namens Sonia
bestimmt sei. In einem Fall bat der Mann zudem um ein Glas Wasser.
Nachdem die Bewohnerin einen Euro gespendet hatte, schüttete der
Hausierer in Anbetracht der angeblich zu geringen Gabe das Wasser vor
den Füßen der Frau aus. Eine herbeigerufene Streife nahm den
trügerischen Spendensammler kurz darauf in der Dreieichstraße fest.
Auch hier hatte der Vierunddreißigjährige um einen Obolus für die
vermeintlich bedürftige Sonia gebeten.

Ersten Ermittlungen zufolge war der Festgenommene für die Behörden
in Nordrhein-Westfalen kein unbeschriebenes Blatt. Wegen einer
ähnlichen Bettelmasche trat er dort erst jüngst bereits vier Mal in
Erscheinung. Ein Verfahren wegen Betruges wurde in die Wege geleitet.

Tipps Ihrer Polizei:

Nach erster Einschätzung der Ermittler ging es dem Mann in
vorliegendem Fall neben dem betrügerischen Erlangen von Bargeld auch
um den möglichen Zutritt in die Wohnung. Beim sogenannten
"Glas-Wasser-Trick" bitten die Täter um einen Schluck Wasser (oder
auch um einen Zettel für eine Notiz) in der Hoffnung, den gutmütigen
Bewohner dadurch abzulenken und unbemerkt die Wohnung betreten zu
können. Das Ganze dient nur einem Ziel: Dinge von Wert oder Bargeld
zu stehlen. Daher rät die Polizei:

- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung
- Öffnen Sie Türen mit vorgelegter Türspaltsperre
- Bei unbekannten Besuchern Nachbarn hinzuziehen
- Gegen zudringliche Besucher notfalls auch energisch wehren




- Rufen Sie bei Verdacht einer Straftat umgehend die Polizei unter
110

Haus- und Straßensammlungen sind übrigens erlaubnispflichtig,
dienen sie einem gemeinnützigen Zweck. Dann benötigt ein Sammler eine
behördliche Genehmigung, die er vorzeigen muss.


ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Marc Wuthe
Telefon: 06151-969 2423
E-Mail: marc-alexander.wuthe(at)polizei.hessen.de


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Datum: 10.01.2011 - 17:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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