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Cloppenburg/Vechta - Schwerlastkontrolle am Sonntag

ID: 334034

(ots) - Am Sonntag, den 23.01.2011, führte die
Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta in den Landkreisen Cloppenburg
und Vechta eine Schwerlastkontrolle durch. Die spezialisierten
Verkehrsüberwachungskräfte verteilten sich in sechs Teams in den
Bereichen Lohne, Vechta, Löningen und Cloppenburg. Ein Hauptaugenmerk
der Überwachung war die Überprüfung des Einhaltens des
Sonntagsfahrverbotes. Am Ende des Tages hatte jede Kontrolle eine
Menge Schreibarbeit für die Polizei mitgebracht, denn von 29
kontrollierten Fahrzeugen wurden insgesamt 20 Fahrzeuge beanstandet,
was eine Beanstandungsquote von 68 Prozent bedeutet.

Sieben Brummifahrer - und damit fast jedes vierte Fahrzeug -
konnte keine gültige Ausnahmegenehmigung (Sonntagfahrverbot)
vorzeigen. Nach dem Motto "Ausnahmegenehmigung ist
Ausnahmegenehmigung" hatten einige Firmen ihre Fahrer auf die Piste
geschickt und sich nicht um den Wortlaut ihrer Erlaubnis gekümmert.

So wurde in Lohne ein 32-Jähriger Lkw-Fahrer mit insgesamt 18
Tonnen Zeitschriften an Bord - er durfte aber laut Genehmigung nur
"Handyteile" für Terminfracht transportieren - angehalten. Die Fahrt
von Hamburg nach Frankfurt fand somit in Lohne ihr Ende. Dem Fahrer
droht ein Bußgeld von 75,- Euro; der Halter hat ein Bußgeld in Höhe
von 380,- Euro zu erwarten. Zudem wird von den zuständigen
Landkreisen eine Vermögensabschöpfung überprüft, wobei der durch die
nicht genehmigte Fahrt erzielte Gewinn der entsprechenden Firma in
Rechnung gestellt wird.

Dies wird in jedem Fall bei einigen Firmen aus dem In- und Ausland
der Fall sein, die neben fehlender Genehmigung auch noch zwischen
acht bis zwölf Prozent überladen waren. So wurden einem Niederländer,
der acht Prozent "frische Fische" über dem zulässigen Gesamtgewicht
von 40 Tonnen transportierte, insgesamt 940 Euro in Rechnung




gestellt. Er war Kontrollkräften aufgefallen, als dieser von Schweden
nach Holland fahrend durch Cloppenburg kam und einer Ampel nur
"schwer in die Gänge" kam.

Für einen Sattelzug aus Rostock war aufgrund des
Sonntagsfahrverbot in Vechta die Fahrt zu Ende. Eine Lieferung von
Stückgut war für Bad Bentheim vorgesehen. Eine Überprüfung der Ladung
ergab, dass auch hier die Bestimmungen der Ausnahmegenehmigung nicht
eingehalten war. Die eingesetzten Beamten errechneten in Hinblick auf
den Vermögensvorteil und fällige Bußgelder in der Summe einen Betrag
in Höhe von 1.400 Euro.

Ein Unternehmer in Lohne nutzte den freien Sonntag, um von seinem
Firmensitz mit einem Sattelzug Kaminholz zu sich nach Hause zu
bringen und geriet in die Kontrolle. Auch der Lohner muss mit einem
empfindlichen Bußgeld rechnen.

Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 975 Euro musste ein
27-Jähriger niederländischer Kraftfahrer hinterlegen, der insgesamt
mit mehr als zehn Prozent überladen war und "Holzschnitzel" von den
Niederlande nach Dänemark transportieren wollte. Neben dem Bußgeld
musste noch in Cloppenburg eine Firma gefunden werden, wo die
"Überladung" abgeladen werden konnte, damit der Fahrer ab 22.00 Uhr
seine Fahrt fortsetzen konnte.

Ein 64-Jähriger Norweger durfte am Kontrollort in Cloppenburg
insgesamt 365 Euro für eine Überladung von "Lachs auf Eis" und
Lenkzeitverstöße bezahlen.

Ein weiterer hoher Betrag von 555 Euro wurde von einem
Niederländer an Sicherheitsleistung verlangt, der zu viele Äpfel
transportierte, ebenfalls zu lange am Lenkrad saß und in Emstek von
den Kontrollkräften angehalten wurde.

Einem 50-Jährigen Letten wurde in Löningen die Weiterfahrt
untersagt, weil seine Reifen beschädigt waren. Die fällige
Sicherheitsleistung von 75 Euro konnte der Fahrzeugführer vor Ort
nicht leisten, so dass sein Arbeitgeber ihn per Onlineüberweisung aus
Lettland von dieser Verpflichtung befreien konnte. Nach dem fälligen
Reifenwechsel konnte er seine Fahrt fortsetzen.

Ein selbstständiger Unternehmer aus Belgien musste seine
"Sonntagsfahrt" in Oldendorf bis 22.00 Uhr unterbrechen. Er gab an,
nicht gewusst zu haben, dass es in Deutschland ein Sonntagsfahrverbot
gibt. Ihm wurde die Weiterfahrt am späten Sonntagabend nach Zahlung
von 600 Euro an Bußgeld und Vermögensabschöpfung gestattet.

"Es ist schon verwunderlich, wie viele LKW-Fahrer von ihren Firmen
am Sonntag trotz des Sonntagsfahrverbotes losgeschickt werden," so
Einsatzleiter Ludger Ostermann. "Dabei zahlen die Unternehmen
lediglich ein Bußgeld, während der Fahrzeugführer mit seinem Bußgeld
auch noch Punkte in Flensburg kassiert. Während die Firmen oftmals
das Bußgeld für die Fahrer übernehmen, bleiben die Punkte in jedem
Fall bei dem Fahrer, der bei der entsprechenden Punktezahl seinen
Führerschein riskiert."




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Pressestelle
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 24.01.2011 - 13:32 Uhr
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