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Geldwäsche wird von der Politik nicht ernst genommen

ID: 335769

(ots) - Breite Front aus Kriminalbeamten, Richtern,
Staatsanwälten, Finanzbeamten und Zöllnern nimmt sich der
Geldwäschebekämpfung an

Bereits vor einem Jahr war die Bundesrepublik Deutschland von der
OECD massiv für Ihre mangelhafte Geldwäschebekämpfung kritisiert
worden. Wie am 27.01.2011 bekannt wurde, hält auch die EU-Kommission
an ihrer Kritik fest und geht einen weiteren Schritt in Richtung
einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Kommission rügt nun
bereits zum zweiten Mal die mangelhafte Umsetzung der 3.
EU-Geldwäscherichtlinie, die auch Deutschland verpflichtet, effektiv
gegen Geldwäsche vorzugehen. Diese Richtlinie aus dem Jahre 2005 wäre
schon bis zum 15.12.2007 in den Mitgliedsstaaten umzusetzen gewesen.

Da offenbar sowohl die Bundesregierung als auch die
Landesregierungen bislang nicht gewillt waren, die dramatische
Dimension des Problems zu erkennen und wirksam gegen Geldwäsche
vorzugehen, hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in
Nordrhein-Westfalen nun gemeinsam mit der Deutschen
Steuergewerkschaft (DStG), dem Bund der Richter und Staatsanwälte in
Nordrhein-Westfalen (DRB-NRW) und der Deutschen Zoll- und
Finanzgewerkschaft (BDZ) eine gemeinsame Initiative gegründet.

Die Bundesregierung soll damit zum Handeln gedrängt werden.

"In Deutschland werden jedes Jahr über 50 Milliarden Euro
schmutziges Geld gewaschen und wir stellen weniger als ein halbes
Prozent davon sicher. Es gibt nicht ein einziges Argument, das es
rechtfertigen würde, hiervor die Augen zu verschließen.",
kommentieren die Sprecher der Initiative.

Nach wie vor ist es in Deutschland relativ gefahrlos möglich, in
Spielbanken, Gewerbebetrieben, großen Unternehmen oder mit Hilfe von
Immobiliengeschäften etc. kriminell erwirtschaftetes Geld so zu
"waschen", dass es den Anschein einer legalen Herkunft erhält. Dies




lockt vor allem kriminelle Gruppierungen aus dem Ausland an und macht
Deutschland für sie zu einem höchst attraktiven Standort.

"Das hat dramatische Folgen für den Wettbewerb und der Rechtsstaat
gerät gehörig ins Wanken.", bringen es die Verantwortlichen der
Initiative auf den Punkt.

Bei der Überwachung des derzeitigen Geldwäschegesetzes gibt es ein
wahres Wirrwarr an Zuständigkeiten. Je nach zu beaufsichtigender
Branche und Aufgabe sind unterschiedliche Ministerien, die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, verschiedene
Abteilungen von Bezirksregierungen, berufsständische Kammern, Zoll-
und Steuerbehörden oder die Kriminalpolizei zuständig.

"Es ist seit Jahren überfällig, dass die Bundesregierung mit der
Faust auf den Tisch haut und die Länder zum Handeln zwingt. Sie trägt
die gesamtstaatliche Verantwortung und darf nicht länger zusehen, wie
jeder, von der Mafia bis zum Betrüger und Steuerhinterzieher, hier
gefahrlos sein schmutziges Geld waschen kann. ", resümieren die
Sprecher der Initiative abschließend.

Die gemeinsame Initiative aus den o. g. Berufsvertretungen führt
in Kooperation mit der Thomas-Morus-Akademie Bensberg in der Zeit vom
26. - 28. Juni 2011 eine Fachtagung mit dem Titel "Deutschland - Ein
Paradies für Geldwäscher? Der Kampf gegen die dunklen Geschäfte mit
dem Geld" durch.




Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Sebastian Fiedler
0152-53 61 39 81
E-Mail: presse(at)bdk.de
http://www.bdk.de/


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Datum: 28.01.2011 - 14:19 Uhr
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