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+++ Kooperative Großleitstelle Oldenburg: Zuschlagserteilung für die Einsatzleittechnik vom OLG Celle zugelassen+++

ID: 339211

(ots) - oldenburg. Das Projekt Kooperative
Großleitstelle Oldenburg nimmt wieder Fahrt auf: Für die seit
September 2009 durch die Beschwerde eines unterlegenen Anbieters
verhinderte Auftragsvergabe für die moderne Einsatzleittechnik ist
vom Oberlandesgericht Celle die vorzeitige Zuschlagserteilung
zugelassen worden.

Die Polizeidirektion Oldenburg und die kommunalen
Kooperationspartner können das Projekt am Friedhofsweg in Oldenburg
jetzt fortführen und die Leitstellentechnik mit einem
Investitionsvolumen von 5 Mio. EUR vergeben. Das ausgewählte
Unternehmen wird ein Einsatzleitsystem mit modernster
Kommunikationstechnik unter Nutzung des neuen Digitalfunks
installieren.

"Das OLG Celle hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die
Auftragsvergabe im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit im Bereich der allgemeinen polizeilichen Tätigkeit sowie
des Feuerwehr- und Rettungswesens von besonderer Bedeutung und
Notwendigkeit ist", kommentierte Polizeipräsident Hans-Jürgen Thurau
die Entscheidung. "Wir wollen die Vorteile und Synergien unserer
Kooperation natürlich möglichst schnell nutzen und unser seit Anfang
2010 bezugsfertiges Gebäude schnell in Betrieb nehmen". Auch der
Vorsitzende des Verwaltungsrates der kommunalen Anstalt
"Großleitstelle Oldenburger Land (AöR)" Jörg Bensberg begrüßte die
Entscheidung für die beteiligten Kommunen.

Maßgeblich für die OLG Entscheidung war auch die für ein
Vergabeverfahren ungewöhnlich lange Verfahrensdauer seit September
2009. Die komplexe und umfangreiche Beweisaufnahme kann durchaus noch
ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen.

Die Entscheidung hat Auswirkungen auf andere Leitstellenprojekte
im Land Niedersachsen: "Da die moderne Einsatzleittechnik auch in
anderen Leitstellenprojekten in Niedersachsen (z.B. in den




Leitstellen Osnabrück und Wittmund) eingesetzt werden soll,
profitieren diese Projekte unmittelbar von unserer Entscheidung", so
Polizeipräsident Hans-Jürgen Thurau.

Bei dem Projekt "Kooperative Großleitstelle Oldenburg" (KGO)
handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Polizeidirektion (PD)
Oldenburg und der kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts
"Großleitstelle Oldenburger Land (AöR)".

In der AöR haben sich die Landkreise Oldenburg, Ammerland,
Wesermarsch und Cloppenburg sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst
und Oldenburg für den Rettungsdienst und die Feuerwehr zusammen
geschlossen. Zukünftig werden die Notrufe "112" aus diesen Kommunen
in der KGO auflaufen. Damit werden ca. 725.000 Einwohnerinnen und
Einwohner auf etwa 4.000 qkm in allen Belangen der Feuerwehr und des
Rettungsdienstes von dort versorgt.

Die Notrufe "110" im gesamten Zuständigkeitsbereich der PD
Oldenburg werden zukünftig ebenfalls in der KGO auflaufen. Damit
werden die polizeilichen Einsätze für rund 1,7 Mio. Bürgerinnen und
Bürger auf 11.223 qkm von dort koordiniert.

Für den Beschwerdeführer bedeutet die Entscheidung, dass er seine
Ansprüche je nach Ausgang des eigentlichen Vergabeverfahrens ggfs.
nur noch in Form von Schadensersatz geltend machen kann.




Rückfragen bitte an:
Andrea Wreesmann
Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1042/-1044
E-Mail: pressestelle(at)pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

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Datum: 01.02.2011 - 17:43 Uhr
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