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Gemeinsames Präventionsprojekt von Polizei und VKP

Gefahr durch neue Medien - Wie sicher Sie leben, entscheiden Sie selbst!

ID: 342302

(ots) - Serienbeitrag 4: Abo - Fallen per Telefon

Trotz diverser Regelungen des Gesetzgebers zum " Unlauteren
Wettbewerb " durch sog. Telefon-Marketing kommt es immer wieder vor,
dass Sie von einer unbekannten Firma telefonisch erreicht werden. Die
zumeist nette und professionelle Stimme am Telefon erklärt Ihnen
jedoch nie, worum es wirklich geht, aber seltsamerweise kennt die
Person Ihre vollständigen Bank - und Adressdaten. Dies erweckt bei
Ihnen absichtlich ein vertrauliches Gesprächsklima. Die Telefonate
werden dann in eine Richtung gelenkt, in der Sie nur mit " Ja "
antworten müssen.

Insbesondere ältere Mitmenschen werden häufig von diesen
Telefon-Aktionen hinters Licht geführt und wagen später nicht,
Widerspruch gegen den Vertrag einzulegen. Besonders typisch: die
hektische und absichtlich unverständliche Ausdrucksweise des
Gesprächspartners, der Ihnen verklausuliert einen Vertragstext
vorliest, ohne dass Sie es merken ! Man rechnet nämlich damit, dass
Sie dann keine Rückfragen stellen!

Polizei und VKP-WHV warnen aber eindringlich: Ohne es zu merken
oder zu wollen, schließen Sie dabei am Telefon einen Vertrag ab, der
Ihnen später nur Ärger einbringen wird!

Die Polizei rät daher dringend :

- Schließen Sie niemals Verträge am Telefon ab!! Dies gilt ganz
besonders dann, wenn der Gesprächspartner bereits ihre
vollständigen Kontodaten weiß! Sollte Sie das nicht misstrauisch
werden lassen?

- Sollten Sie dennoch angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben,
können Sie diesen innerhalb einer Frist von 14 Tagen jederzeit
und ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Der
Verbraucherschutz berät Sie in diesen Dingen gerne.

- Legen Sie bei unerwünschten Anrufen einfach auf ! Das kann Ihnen
niemand verbieten oder zu Ihrem Nachteil auslegen! Fragen Sie




nach dem Namen des Anrufers und seiner Anschrift und notieren
Sie sich dessen Angaben.

Abo-Fallen per Internet

Sehr häufig geraten die Nutzer von Internet-Suchmaschinen in eine
sogenannte Abo-Kostenfalle, die vorher als solche nicht erkennbar
war. In den meisten Fällen bekommen Sie plötzlich eine Mahnung eines
Inkassobüros, ohne sich den Grund dafür erklären zu können.

Nach der aktuellen Rechtsprechung müssen Anbieter von
kostenpflichtigen Internet-Angeboten bereits auf der Homepage auf die
entstehenden Kosten bei Nutzung der angebotenen Leistung hinweisen.
Hier kann man beobachten, dass nicht etwa die Zahlungsmoral der
Schuldner sinkt, sondern dass es eine zunehmende Anzahl von
zugelassenen Inkassobüros und Rechtsanwälten gibt, welche im Rahmen
des zivilrechtlichen Forderungseinzugs höchst zweifelhafte, teilweise
auch kriminell anmutende Methoden anwenden. Das Spektrum reicht
hierbei von Forderungen aus untergeschobenen, angeblich korrekt
zustande gekommenen " Verträgen " nach dem Besuch einer
Internetseite, bei telefonischer Gewinnspielwerbung bis hin zur
Eintreibung offensichtlich völlig frei erfundener Forderungen
angeblicher Mandanten, die sich bei näherer Überprüfung als
nicht-existente Briefkastenfirmen entpuppen.

Die dabei verwendeten Methoden zeichnen sich dadurch aus, dass in
belästigender und nötigender Form immer wieder in kurzen Abständen
Mahnschreiben zugestellt werden. Im Unterschied zu seriösen
Inkassobüros, welche bei bekannter Streitigkeit der Forderung sofort
die weitere Beitreibung einstellen und die Forderung an den Mandanten
zurückverweisen, ist über unseriöse Inkassobüros bekannt, dass auf
jegliche Einsprüche in keiner Weise eingegangen wird oder dass in
Antwortschreiben völlig verzerrte Behauptungen über Rechtstatbestände
vorgebracht werden.

Typisch ist hierbei die Drohung mit Maßnahmen wie Weitergabe der
Daten an die Schufa, auch, wenn nicht einmal ein gültiges
Einverständnis in die Datenweitergabe vorliegt bzw. die Forderung
bestritten wurde. Oder direkte Drohungen mit " Zwangsvollstreckung,
Gehaltspfändung, auch Arbeitslosengeld/Rente ", obwohl bisher nicht
einmal ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt worden ist. Diese
abstrusen Drohungen können natürlich bei rechtlich informierten
Personen nur ein Schmunzeln hervorrufen, verfehlen aber beim
uninformierten, unsicheren Verbraucher leider oft nicht ihre Wirkung.

Angesichts der meist noch relativ niedrigen Streitwerte im Bereich
um 100 Euro scheuen viele Verbraucher die kostenpflichtige Einholung
von Rechtsberatung und zahlen auch völlig unbegründete Forderungen,
nur um " Ruhe zu haben ".

Die Polizei rät daher dringend :

- Schließen Sie keine Verträge im Internet ab. Geben Sie weder
Ihre Personaldaten noch Ihre Anschrift bekannt und klicken Sie
nicht blindlings auf irgendwelche Bestätigungs-Buttons, nur um
auf Internetseiten schneller weiterzukommen.

- Wenn Sie sich über die drohenden Kosten nicht sicher sind,
lassen Sie die Finger von den fragwürdigen Angebotsinhalten und
unterrichten Sie auch Ihre Kinder und Angehörigen über die
zweifelhaften Methoden, um an Ihr Geld zu kommen.

- Lassen Sie sich unter Umständen rechtsanwaltlich beraten, wenn
Sie eine Rechnung, Mahnung oder Forderungsschreiben bekommen,
für das Sie Ihrer Meinung nicht zur Verantwortung zu ziehen
sind.

- Begleichen Sie keine Rechnung, wenn Sie sich über die
Rechtmäßigkeit der Forderung nicht sicher sind.

- Klären Sie wenigstens Ihre Kinder über die Gefahren auf, wenn
Sie sie schon alleine vor dem Computer sitzen lassen, denn die
Rechnung geht an Sie, nicht an die Kinder!

Siehe dazu auch:

www.bsi-fuer-buerger.de

Die Beauftragte für Kriminalprävention der Polizei,
Polizeioberkommissarin Katja Reents, bietet darüber hinaus Vorträge
und persönliche Beratungen zu diesem Thema an. Sie ist dienstlich
unter der Rufnummer 04421-942-108 zu erreichen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressesprecher
Markus Wallenhorst
Telefon: 04421/942-404
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de


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Datum: 08.02.2011 - 08:50 Uhr
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