Bundespolizei stoppt Gesuchten ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am 09. Februar 2011
überprüften Beamte der Bundespolizei einen PKW der über die Autobahn
61 bei Kaldenkirchen von den Niederlanden nach Deutschland kam. Den
25 - jährigen deutschen Fahrer suchten das Straßenverkehrsamt und die
Staatsanwaltschaft Duisburg. Der Führerschein des Duisburgers wurde
wegen eines bestehenden Fahrverbotes sichergestellt. Wegen einer
nicht gezahlten Geldstrafe in Höhe von 450 Euro hatte die
Staatsanwaltschaft Duisburg Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Ende
2009 hatte ihn das Amtsgericht Duisburg - Ruhrort wegen unerlaubtem
Besitz von Betäubungsmitteln verurteilt. Durch Zahlung der Strafe bei
der Bundespolizei entging der Mann 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe.
Bei dem 24 - jährigen deutschen Begleiter fanden die Bundespolizisten
6 Gramm Marihuana.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen
das Betäubungsmittelgesetz und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
ein.
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Datum: 10.02.2011 - 11:05 Uhr
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