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Polizeiinspektion Goslar verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen im Landkreis - erfolgreiche Prävention der Polizei an Schulen

ID: 346256

(ots) - Aufgrund der Häufung der alkohol- und
drogenbedingten Polizeieinsätze bei Kraftfahrern, hat die
Polizeiinspektion Goslar eine Offensive gegen Alkohol und Drogen im
Straßenverkehr eingeleitet. Polizeidirektor Thomas Brych führte in
einem Pressegespräch aus, dass er beunruhigt über die aktuelle Lage
ist. Die Polizei werde deshalb verstärkt auf dieses , leider nicht
neue Problem einwirken. Im Jahr 2010 gab es im Landkreis Goslar ca.
250 Autofahrer die unter Alkoholeinfluss ihr Fahrzeug führten. Über
50 Kraftfahrzeugführer verursachten dabei alkoholbedingt Unfälle. Ca.
100 Kraftfahrer fuhren unter Einfluss von Betäubungsmitteln (illegale
Drogen); von diesen verursachten eine Hand voll ebenfalls
Verkehrsunfälle. Der Inspektionsleiter hebt hervor, dass mindestens
sieben Streifenwagen der Polizei jede Nacht unterwegs sind, um u.a.
Alkohol- oder Drogensünder im Straßenverkehr zu stoppen. Das
Entdeckungsrisiko soll dadurch für die Täter, die sich und andere
Verkehrsteilnehmer gefährden, erhöht werden.

Polizeioberkommissar Dirk Faulborn, der die letzte
Drogengroßkon-trolle am 08.02.2011 im Bereich des Landkreises Goslar
geleitet hat, berichtet, dass er mit 25 weiteren Kollegen 450
Fahrzeuge kontrolliert hat. Die Beamten der Polizeiinspektion Goslar
wurden dabei von gesondert geschulten Kollegen der
Bereitschaftspolizei Braunschweig unterstützt. An den mobilen
Kontrollstellen fielen u. a. zwei Kraftfahrer mit jeweils über 1,o
Promille Alkohol sowie einer als Drogenkonsument auf. Es wurden
daraufhin entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Laut POK Faulborn
führen die neurologischen und motorischen Tests der Polizei zur
Drogenerkennung immer häufiger zur Feststellung von Drogenkonsumenten
am Steuer führen. Mit einem neuen Testverfahren (Urintest) ist eine
verbesserte Nachweisbarkeit der Drogen innerhalb von 60 Sekunden




möglich.

Der amtierende Leiter des Einsatz- und Streifendienstes aus
Goslar, Kriminalhauptkommissar Klaus-Ulrich Bock sowie seine
Kolleginnen und Kollegen, leiteten nach Kontrollen allein am letzten
Wochenende sieben Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit am Steuer
ein. Obwohl die Anordnung von Blutproben einem Richtervorbehalt
unterliegt, stellt die Polizei nicht nur zur Tages-, sondern auch zur
Nachtzeit sicher, dass die notwendige Blutproben genommen werden. KHK
Bock berichtet weiter von einer 15 Jährigen, die mit 1,3 Promille in
Goslar als Fußgängerin angetroffen wurde. In diesen Fällen werden die
Eltern informiert; jeglicher damit einhergehender Transport der
Jugendlichen wird in Rechnung gestellt. Außerdem wird die
Führerscheinstelle des Landkreises Goslar in Kenntnis gesetzt, auch
wenn kein Fahrzeug im Straßenverkehr benutzt wurde. Das kann dann
führerscheinrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Verkehrssicherheitsberater, Polizeihauptkommissar Hermann
Landwehr vom Präventionsteam der Polizeiinspektion Goslar, berichtet,
dass er allein im letzten Jahr in 30 Wochen 74 Veranstaltungen, u. a.
in allen 10. Klassen sowie in zwei 9. Klassen der weiterführenden
Schulen zum Thema Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr,
durchgeführt hat. Neben der Rechtskunde und anschaulichen Beispielen
mit der Rauschbrille geht er in seinen Unterrichten auch auf die
möglichen Folgen der Alkoholfahrten ein. Wer als Fahranfänger von der
Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld
sowie weiteren Kosten bis zu 1000,- EUR rechnen. Liegt der
Promillewert zwischen 0,5 und 1,1 Promille im Blut, zahlt man
insgesamt schon bis zu 1500,- EUR. Hat der Kraftfahrzeugführer mehr
als 1,1 Promille Alkohol im Blut,ist dies bereits eine Straftat. Die
einkommensabhängige Strafe kann dann mehrere Tausend Euro betragen.
Bei Jugendlichen, die noch über kein eigenes Einkommen verfügen,
werden z. B. Arbeitsstunden vom Gericht verhängt. Alle, die im Besitz
eines Führerscheines auf Probe sind, müssen damit rechnen, dass sie
ein Aufbauseminar nachweisen müssen, das ca. 400,- EUR kostet.

Günter Koschig




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
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Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle(at)pi-gs.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 10.02.2011 - 18:36 Uhr
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