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(268) Einnahme von Kräutermischung führte zum Kollaps

ID: 347103

(ots) - Die Kriminalpolizei Erlangen befasst sich derzeit
mit Verstößen nach dem Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz,
nachdem Ende letzten Jahres ein 18-Jähriger nach dem Konsum einer
Kräutermischung in der Innenstadt von Erlangen zusammenbrach.

Der 18-Jährige kaufte in einem Geschäft in der Erlanger Innenstadt
eine Kräutermischung. Gleich nach dem Verlassen des Geschäftes fing
er an diese zu konsumieren. Nur wenige 100 Meter später brach der
Betroffene bewusstlos zusammen. Zunächst musste er durch den Notarzt
erstversorgt und schließlich in einer Klinik intensiv medizinisch
versorgt werden. Erst am nächsten Tag kam er wieder zur Besinnung.
Die beiden durch den 18-Jährigen erworbenen und durch die Polizei
sichergestellten Kräutermischungen wurden auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth durch die Rechtsmedizin Erlangen
untersucht und ein Gutachten erstellt. Das Ergebnis zeigte, dass in
beiden Mischungen Bestandteile enthalten waren, die dem
Arzneimittelgesetz unterliegen.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde nun bei dem 32-jährigen Verkäufer
der Kräutermischung ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss
vollzogen. In diesem Zusammenhang fanden die Beamten in seinem
Ladengeschäft in der Erlanger Innenstadt ca. 700 Päckchen (nahezu 2
kg) Kräutermischungen sowie 40 Päckchen mit unterschiedlichem weißen
Pulver und weitere stimulierende Tabletten. In seiner Wohnung wurde
weiterhin ein sehr hoher Bargeldbetrag sichergestellt. Auf Anordnung
der Staatsanwaltschaft Nürnberg werden die sichergestellten Päckchen
einer Untersuchung zugeführt.

Die intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei führten nun zur
Feststellung von weiteren Geschädigten (17 bis 20 Jahre). Von den
insgesamt 7 Geschädigten mussten 4 Personen nach dem Konsum einer
Kräutermischung intensiv medizinisch behandelt werden. Außerdem




wurden 3 weitere nach einem Zusammenbruch ambulant versorgt.

Gegen den Betreiber des Ladengeschäftes wird nun Anzeige wegen des
Verdachts eines Verstoßes nach dem Arzneimittelgesetz sowie wegen des
Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.

Auch gegen die Geschädigten wird nun ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachtes eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz
geführt.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor den im Umlauf
befindlichen Kräutermischungen, da sie Wirkstoffe enthalten können,
die beim Konsum zu unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken wie z. B. im
oben beschriebenen Fall führen. Außerdem enthalten sie
möglicherweise Bestandteile, die unter das Betäubungsmittel- oder
Arzneimittelgesetz fallen und deshalb strafbar sind.

Simone Wiesenberg/nn




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/


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Datum: 14.02.2011 - 10:23 Uhr
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