110214.1 Kiel: Unbekannte rauben mehrere hundert Euro Bargeld
(ots) - In der Nacht von Sonntag auf Montag haben unbekannte
Täter im Stadtteil Blücherplatz einen Raub verübt. Sie versprühten
gegen das Opfer Pfefferspray und gelangten so an das Bargeld.
Gegen 23.50 Uhr parkte der 30 Jahre alte Geschädigte in der
Holtenauer Straße in Höhe der Nr. 170, um in der dortigen Kieler
Volksbank Einnahmen eines Pizzaservices einzuzahlen. Vor der Bank
kamen zwei Männer auf ihn zu und sprühten ihm unvermittelt
Pfefferspray in das Gesicht. Dadurch war der Geschädigte nun wehrlos
und die Täter entwendeten seinen Rucksack mit den Einnahmen von
mehreren hundert Euro. Die zwei Männer flüchteten anschließend in
Richtung Steinstraße. Trotz sofort eingeleiteter Fahndung konnten sie
nicht gefasst werden.
Eine Person trug ein grünes Kapuzenshirt, die andere Person war
eher dunkel gekleidet. Beide waren etwa 180 cm bis 185 cm groß und
von normaler Statur.
Wer die Tat beobachtet hat oder Hinweise zu den Tätern geben kann,
sollte sich mit der Kriminalpolizei unter der Rufnummer 0431/ 160
3333 in Verbindung setzen oder den Polizeiruf 110 wählen.
Jürgen Börner
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
Tel. +49 (0) 431 160 - 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 - 2019
Mobil +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD(at)polizei.landsh.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.02.2011 - 14:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 347382
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KI
Stadt:
Kiel
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 50 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 110214.1 Kiel: Unbekannte rauben mehrere hundert Euro Bargeld"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Kiel (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).