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++ Verkehrs-Update Nr.2 ++ Polizei und Straßenverkehrsbehörden veröffentlichen News zu aktuellen Verkehrsthemen in der Region ++

ID: 348016

(ots) - Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit längerer Zeit beobachten Straßenverkehrsbehörde und Polizei
mit Sorge, dass sowohl bestehende als auch neue Rechtsnormen beim
Verkehrsteilnehmer nicht oder nur bruchstückhaft bekannt sind.
Augenscheinlich fehlt es an einem Angebot, dass sowohl von den
Themen, als auch von der Präsentation und dem Präsentationsmedium her
einer breiten Öffentlichkeit ins Auge fällt.

Mit Auflage der Serie "Verkehrs-Update" soll der Versuch
unternommen werden, diesen Missstand zu beseitigen. Geplant sind
anlassbezogene, also nicht regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen
zu aktuellen Verkehrsthemen, die zukünftig immer wieder unter dem
Logo "Verkehrs-Update" erfolgen sollen. Hierfür benötigen die
Straßenverkehrsbehörden und die Polizei Ihre Mithilfe. Wir bitten
Sie, sich an dieser Aktion zu beteiligen und die Beiträge zeitnah zu
ihrem Erscheinen unter dem Logo zu veröffentlichen.

Als Anlage zu diesem Schreiben erhalten Sie daher heute auch den
zweiten Beitrag zum Thema "Halten und Parken an engen Stellen". Wir
bitten Sie diesen wenn möglich in einer der nächsten Ausgaben zu
veröffentlichen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Vertreter der
Straßenverkehrsbehörden und der Polizeiinspektion gerne zur
Verfügung. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns schon jetzt ganz
herzlich.

Freundlicher Gruß

Im Auftrag

Andreas Dobslaw

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Unter 3,05 m Restfahrbahn wird ´s eng !!! Halten und Parken an
engen Stellen.

Lernt jeder in der Fahrschule: Bei Zeichen 283 (Halteverbot)
ist jedes Halten auf der Fahrbahn verboten. Bei Zeichen 286
(Eingeschränktes Halteverbot) ist das Halten bis zu 3 Minuten




erlaubt, das Ein- und Aussteigen sowie Ladegeschäfte auch länger als
3 Minuten. Bei VZ 290 (Zone) eingeschränktes Halteverbot in einer
Zone.

Was aber wenn kein Schild da ist ?

Das ist immer wieder ein Streitthema, gerade in Wohngebieten. Wo
darf ich auf der Fahrbahn parken, wenn kein Verbotsschild steht und
auch keine Markierung das Halten oder Parken verbietet.

Das Halten - und erst recht das Parken- ist unter anderem an
engen und an unübersichtlichen Straßenstellen verboten. Wann ist nun
eine Straße so eng, dass ich da nicht mehr halten und parken darf?

Immer dann wenn weniger als 3,05 m Restfahrbahn bleiben.

Diese Zahl kommt aus der höchstzulässigen Breite eines Fahrzeuges
von 2,55 m (ausgenommen Sonderfahrzeuge) und einem Sicherheitsabstand
von 0,50 m zustande. Und nur weil eine Straßenstelle eng ist, darf
deswegen natürlich nicht auf den Gehweg ausgewichen werden. Die
Fußgänger wollen ja auch noch durch kommen. Auch mit Kinderwagen oder
Gehhilfen. Wer richtig parkt, spart Stress und Geld.



Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/29-2324 o. Mobil 0160 4705111
E-Mail: kai.richter(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/


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Datum: 16.02.2011 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 348016
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Ansprechpartner: POL-LG
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Lüneburg



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