27-Jähriger Mofafahrer stand unter Drogeneinfluss
(ots) - In der Nacht zum 18.02.2011 gegen 00:15 Uhr fiel
einer Streifenwagenbesatzung auf der Zeithstraße ein Mofa ins Auge,
welches bergauf mit ca. 50 km/h unterwegs war. Die Beamten hielten
den Mofafahrer, einen 27-jährigen Kölner, daraufhin an. Im Verlauf
der Kontrolle räumte der Kölner diverse technische Manipulationen an
dem Zweirad ein, wollte aber keine detaillierten Angaben machen. Da
er drogentypische Ausfallerscheinungen aufwies, führten die
Polizisten einen Drogentest durch. Dieser verlief hinsichtlich
Cannabis und Amphetamine positiv. Bei der Durchsuchung der Person
fanden die Beamten zudem noch ein Tütchen mit einer geringen Menge an
Betäubungsmitteln. Der 27-Jährige wurde zur Polizeiwache Siegburg
gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Das Mofa stellten
die Polizisten sicher. Ein Sachverständiger wird feststellen, welche
technischen Manipulationen durchgeführt wurden. Den Kölner erwartet
nun ein Strafverfahren wegen Fahren unter Drogeneinfluss, ohne
Fahrererlaubnis, ohne Versicherungsschutz sowie Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz. Zudem werden nicht unerhebliche Kosten für
das Abschleppen, das Gutachten und die Blutprobe auf den Kölner
zukommen.(Gr.)
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
als Kreispolizeibehörde
Pressestelle
Frankfurter Straße 12 - 18, 53721 Siegburg
Tel.: 02241/ 541– 2222 Fax.: 02241/ 541–2209
Email: pressestelle(at)polizei-rhein-sieg.de
Internet: www.polizei-rhein-sieg.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.02.2011 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 350608
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-SU
Stadt:
Siegburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 44 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 27-Jähriger Mofafahrer stand unter Drogeneinfluss"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).