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Bewährung in Freiheit nicht genutzt - Bundespolizei vollstreckt Sicherungshaftbefehl gegen ehemaligen Mörder

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(ots) - Ein 45-jähriger Mann klingelte am Freitagnachmittag
(18. Februar) an der Tür zum Bundespolizeirevier in Bochum, um einen
Tipp zu einem bevorstehenden Drogendeal abzugeben. Hierbei
überprüften die Bundespolizeibeamten zunächst die Personalien des
Hinweisgebers und stellten fest, dass der Mann im Dezember 1991 vom
Essener Landgericht, wegen Mordes in Verbindung mit schwerem Raub, zu
einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Nach
Verbüßung von mehr als 15 Jahren Haft wurde der Verurteilte im April
2009 mit eindeutigen Bewährungsauflagen entlassen.

Mit der geduldeten Freiheit konnte der 45-Jährige offensichtlich
nicht richtig umgehen. Zunächst brach er den Kontakt zu seinem
Bewährungshelfer ab. Als er auch noch seine Wohnung in Oberhausen
aufgab, wurde die Bewährung durch das Arnsberger Landgericht
widerrufen.

Nach Eröffnung des Haftbefehls klickten die Handschellen. Der
45-Jährige wurde festgenommen und dem Bochumer Polizeigewahrsam
überstellt. Von dort aus erfolgte die Vorführung beim zuständigen
Haftrichter.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Jürgen Karlisch
Tel.: 0231 562247 544
E-Mail: bpoli.dortmund.presse(at)polizei.bund.de

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.




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Datum: 21.02.2011 - 12:01 Uhr
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