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Steinfurt-BO, Platzverweise für die "tollen Tage"

ID: 356490

(ots) -
Mit der heutigen Weiberfastnacht erreicht auch in Steinfurt die
Karnevalssession ihren diesjährigen Höhepunkt. Auf den Straßen
während des Rosenmontagsumzuges und in vielen Gaststätten ist wieder
mit einem großen Besucherandrang zu rechnen. Auf diese "Aktivitäten"
hat sich die Polizei taktisch und personell vorbereitet.
Für 13 Jugendliche bzw. junge Erwachsene ist Karneval jetzt schon
vorbei. Die Betroffenen haben Besuch vom Bezirksbeamten bekommen oder
ein Schreiben der Polizei erhalten mit einem Aufenthaltsverbot in der
Innenstadt für den Altweiberdonnerstag sowie von Samstagabend bis
Dienstagmorgen. Alle 13 Personen sind polizeilich sehr gut bekannt.
Bei der Aufzählung ihrer strafrechtlichen Verfehlungen tauchen immer
wieder Delikte wie gefährliche oder vorsätzliche Körperverletzung und
auch Raub auf. Häufig waren sie im öffentlichen Raum aus einer
Tätergruppe heraus aktiv. Der ein oder andere hat auch schon
Haftstrafen wegen einschlägiger Delikte verbüßt.
Die Prognose der Polizei und somit auch die Begründung für das Verbot
lautet beispielsweise in einem Fall: "Seit dem Jahr 2010 wurden
bereits in acht Fällen kriminalpolizeiliche Ermittlungen gegen Sie
geführt und zwar mehrheitlich wegen Gewaltdelikten. Die Vielzahl der
von Ihnen in jüngster Vergangenheit begangenen Gewaltdelikte sowie
die Art und Weise der Tatausführung rechtfertigen die Annahme, dass
Sie auch anlässlich der Karnevalsfeierlichkeiten in
Steinfurt-Borghorst in dem in Rede stehenden Raum abermals Straftaten
begehen oder zumindest zu ihrer Begehung beitragen werden. Der Schutz
der öffentlichen Sicherheit, insbesondere die Abwehr von Gefahren für
Leib oder Leben Dritter, ist im vorliegenden Fall höher zu bewerten,
als das Recht auf freie Entfaltung Ihrer Persönlichkeit."
Damit es keine "Missverständnisse" über die Örtlichkeiten gibt, wurde




allen Betroffenen ein Stadtplan an die Hand gegeben. Darin ist die
Fläche deutlich markiert, die weder betreten werden darf bzw.
innerhalb derer ein Aufenthaltsverbot besteht. Sollte gegen die
"Platzverweisung" nach dem Polizeigesetz verstoßen werden, droht ein
Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro.
Neben diesen Verboten haben Beamte der Polizeiwache Steinfurt bereits
im Vorfeld Personen angesprochen, die bei vergangenen
Veranstaltungen strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. "Die
Bezirksbeamten haben den meist jungen Menschen einen Besuch
abgestattet. In den Gesprächen ist ihnen deutlich gemacht worden,
dass die Polizei das Karnevalsgeschehen aufmerksam beobachten wird.
Es müsste jedem klar geworden sein, dass er dort nicht anonym agieren
kann. Die Polizei kennt ihre Pappenheimer und wird ganz besonders auf
diese Personen achten," so der Leiter der Polizeiwache
Steinfurt/Ochtrup, Norbert Gedicke. "Die Polizei wird mit zivilen und
uniformierten Streifen im Veranstaltungsraum unterwegs sein."
Einen besonderen Appell richtet die Polizei an alle Autofahrer, die
mit ihrem Fahrzeug zum Karneval kommen. Lassen Sie Ihren Wagen
stehen, wenn Sie Alkohol getrunken haben. Es werden intensive
Alkoholkontrollen im Umfeld der Veranstaltungen durchgeführt. Nutzen
Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, um nach einer schönen
Feier gefahrlos nach Hause zu kommen!





Landrat Steinfurt
Polizeipressestelle
02551/151090


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Datum: 02.03.2011 - 11:47 Uhr
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