Hopsten, Randalierer ermittelt
(ots) - "Geklärt" ist eine Sachbeschädigung an einem
Briefkasten, die in der Nacht zum Sonntag, dem 13.02.2011, im Bereich
der Ibbenbürener Straße verübt worden ist. Tatverdächtig ist ein
18-jähriger Hopstener. Am Morgen des 13.02.2011 war an der Ecke
Bonnikestraße ein vollkommen beschädigter Briefkasten aufgefunden
worden. Der zertrümmerte Kasten lag in mehreren Einzelteilen auf dem
Boden vor dem Haltegestell. Briefe lagen in dem Bereich nicht. Im
Nahbereich wurden zudem zwei beschädigte Bushaltehäuschen
festgestellt. Die Polizei ging im Folgenden insbesondere dem Hinweis
einer aufmerksamen Zeugin nach. Diese hatte einen verdächtigen PKW
bemerkt, aus dem Personen ausgestiegen waren und sich unterhielten.
Wenig später hatte sie dann einen lauten Knall gehört.
Die Kriminalpolizei, in Zusammenarbeit mit dem Bezirksdienstbeamten,
konnte jetzt den jungen Mann aus Hopsten ermitteln, der gestanden
hat, die Sachbeschädigung an dem Briefkasten begangen zu haben.
Demnach war er in der Nacht zum Sonntag (13.02.) als Beifahrer im
Auto eines 19-Jährigen aus Mettingen unterwegs. Er habe einige
zusammengebundene Feuerwerkskörper in den Kasten geworfen, der dann
auseinander geflogen sei. Im Weiteren habe er noch Knaller aus dem
fahrenden PKW geworfen. Mit den Sachbeschädigungen an den
Buswartehäuschen will er bzw. sein Begleiter aber nichts zu tun
haben.
Landrat Steinfurt
Polizeipressestelle
02551/151090
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.03.2011 - 09:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 356768
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ST
Stadt:
Hopsten
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 63 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hopsten, Randalierer ermittelt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Steinfurt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).