Verstärkte Kontrollen an Karneval
(ots) - Am Mittwoch gegen 20.20 Uhr wurde in Attendorn eine
vollkommen betrunkene Autofahrerin gestoppt. Die 53-jährige fuhr mit
ihrem Fahrzeug über die Niederste Straße. Schnell stellten die
Beamten fest, dass die Frau erheblich Alkohol getrunken hatte, was
auch der Vortest bestätigte, der mehr als 2,5 Promille ergab. Die
Attendornerin musste zur Blutprobe und ihren Führerschein abgeben.
Mit solchen Alkoholkontrollen müssen die Fahrzeugführer auch im
Kreis Olpe an den Karnevalstagen verstärkt rechnen. Denn im Falle
eines Unfalls oder bei Anzeichen für Fahruntauglichkeit kann man sich
schon ab 0,3 Promille strafbar machen. Ab 0,5 Promille drohen in
jedem Fall Bußgelder von 500 € aufwärts sowie Punkte in der
Verkehrssünderkartei. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ein
absolutes Alkoholverbot, wenn diese sich hinter das Steuer setzen.
Auch der Restalkohol kann Folgen haben. Ein paar Stunden Schlaf
reichen nicht aus um wieder nüchtern zu werden. Die Polizei empfiehlt
den Karnevalisten daher mit Bus, Bahn oder Taxi zu fahren. Denn dies
ist immer billiger und sicherer als die Folgen einer Alkoholfahrt
oder eines Unfalls. Auch die geplante Heimfahrt mit einem nüchternen
Autofahrer oder der ernüchternde Fußweg sind Möglichkeiten den
Sanktionen auf diesem Gebiet aus dem Weg zu gehen. Die Polizei
wünscht allen Feiernden schöne Karnevalstage und rät, die Heimfahrt
rechtzeitig zu planen.
Kreispolizeibehörde Olpe
Pressestelle
Tel.: 02761/9269-2200
Fax: 02761/9269-2290
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.03.2011 - 13:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 356975
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OE
Stadt:
Olpe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 46 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verstärkte Kontrollen an Karneval"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).