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Anklage gegen einen mutmaßlichen Rädelsführer der DHKP-C

ID: 367030

(ots) - Nr. 11

Die Bundesanwaltschaft hat am 1. März 2011 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den

41-jährigen türkischen Staatsangehörigen Sadi Naci Ö.

wegen Rädelsführerschaft in der ausländischen terroristischen
Vereinigung "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP/C) und
versuchter schwerer räuberischer Erpressung erhoben (§ 129b Abs. 1
i.V.m. § 129a Abs. 1 und 4, § 253, § 255 i.V.m. § 250 Abs. 1 Nr. 2, §
22, § 23 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Die "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP/C) hat sich
zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines "bewaffneten
Kampfes" zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches
Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im
Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit hat die Gruppierung in
der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von
Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt. Seit dem Jahre 2001 hat sie
dabei wiederholt ihre Kämpfer für Selbstmordattentate eingesetzt. Sie
verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als
"Rückfront" unter anderem zur Finanzierung der terroristischen
Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer
Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt.

Der Angeschuldigte war ab Februar 2009 Deutschlandverantwortlicher
der DHKP-C. Daneben stand er in Belgien, Frankreich, den Niederlanden
und in Österreich an der Spitze der terroristischen Vereinigung. In
seinem Verantwortungsbereich entschied er über sämtliche
Angelegenheiten der Organisation. Er regelte die innere Verwaltung,
legte die personellen Zuständigkeiten fest und bestimmte die




Schulungs-, Jugend- und Propagandaarbeit. Darüber hinaus war es
zentrale Aufgabe des Angeschuldigten, finanzielle Mittel für die
terroristische Vereinigung zu beschaffen. Er koordinierte
insbesondere die jährliche "Spendenkampagne" der DHKP-C und
kontrollierte die organisationsinterne Weiterleitung der
eingetriebenen Gelder.

In Abkehr von dem Gewaltverzicht, den der ehemalige Führer der
DHKP-C Dursun Karatas im Jahr 1999 für das Bundesgebiet erklärt
hatte, wies der Angeschuldigte die ihm nachgeordneten
DHKP-C-Mitglieder im Oktober 2009 an, Spendenunwillige zukünftig
wieder mit Gewalt zur Zahlung zu zwingen. Dementsprechend versuchte
der gesondert verfolgte Ünalkaplan D. (vgl. Pressemitteilung Nr.
3/2011 vom 3. Februar 2011) auf Anordnung des Angeschuldigten am 4.
und 5. Dezember 2009 in Duisburg gemeinsam mit weiteren
DHKP-C-Mitgliedern, einen Zahlungsunwilligen mit körperlicher Gewalt
zur Zahlung von 20.000 Euro zu veranlassen.

Aufgrund eines Festnahmeersuchens der Bundesanwaltschaft nahmen
französische Sicherheitskräfte den Angeschuldigten am 19. Mai 2010 in
Colmar fest. Am 12. Juli 2010 wurde er nach Deutschland überstellt.
Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung
Nr.14/2010 vom 13. Juli 2010).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frank Wallenta
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/8191 410
Fax: 0721/8191 492
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
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Datum: 16.03.2011 - 14:05 Uhr
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