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Warum einfach, wenn's auch doppelt geht - Pulheim-Stommeln

ID: 367843

(ots) - Sie stehen im Verdacht, mehrere Ladendiebstähle
begangen und dabei gleichzeitig Mitarbeiterinnen der Geschäfte um
das Wechselgeld betrogen zu haben.

Die Masche scheint so simpel wie effektiv: Die drei 17 und 45
Jahre alten Frauen suchten am Donnerstag (17. März) in
Pulheim-Stommeln mindestens drei Geschäfte auf. Während sich eine der
Frauen scheinbar für den Kauf eines Artikels entschied, hielten sich
die anderen im Geschäft auf und begingen Ladendiebstähle. Die Frau
mit dem Kaufinteresse bezahlte den Artikel mit einem 100-Euro-Schein
und bat in einem Fall darum, einen Teil des Rückgeldes gewechselt zu
bekommen. Dann verhandelte man über den Preis des gekauften Artikels
und entschloss sich, ihn doch zurückzugeben, weil er angeblich zu
teuer sei. Durch das ständige hin und her verloren die Angestellten
den Überblick und gaben zuviel Geld zurück.

Die Masche fiel auf weil eine Mitarbeiterin eines
Elektrofachgeschäftes auf der Hauptstraße misstrauisch wurde. Sie
zählte, kurz nachdem die Tatverdächtigen das Geschäft verlassen
hatten, das Wechselgeld in der Kasse nach und stellte einen
Fehlbetrag fest. Sofort informierte sie die Polizei. Eine
Streifenwagenbesatzung entdeckte das Trio in einer Bücherei einer
Kirchengemeinde. Die beiden 17-Jährigen Tatverdächtigen wollten
gerade Kinderbücher unter ihren Röcken verschwinden lassen.

Zwei Mitarbeiterinnen des Elektrofachgeschäfts, die wenig später
hinzu kamen, erkannten die Tatverdächtigen wieder.

Eine der 17-Jährigen trug unter ihrem Rock eine so genannte
Diebesschürze. Darin befand sich ein Küchenmixer, der aus dem
Elektrofachgeschäft stammte.
Die Frauen hatten neuwertige Textilien dabei, die zum Teil aus zwei
weiteren Ladendiebstählen in Geschäften auf der Hauptstraße stammten.
Auch dort wurden die Angestellten mit der beschriebenen Masche um




einen Teil des Wechselgeldes betrogen.

Alle drei Tatverdächtige sind bereits einschlägig wegen
Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten.

Sie werden heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem
Haftrichter vorgeführt.



Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
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Datum: 18.03.2011 - 13:50 Uhr
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