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+++ Gefahrgutkontrolle auf der BAB 1 +++ Untersagung der Weiterfahrt in 12 Fällen +++

ID: 370273

(ots) - Am 24. März 2011 fand in der Zeit von 09.00 bis
15.00 Uhr eine Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der BAB 1,
Tank- und Rastanlage Wildeshausen statt. Insgesamt wurden 24
Fahrzeuge, davon 21 Gefahrguttransporte, überprüft. Bei den
kontrollierten Gefahrguttransporten wurden zum Teil gravierende
Mängel festgestellt. Mit ca. 71 Prozent Beanstandungsquote ist das
Ergebnis alarmierend.

Die durchgeführte Kontrolle ist Bestandteil eines dreiwöchigen
Basisseminars für die Überwachung von Gefahrguttransporten, an dem
insgesamt 12 Teilnehmer aus den Polizeidirektionen Oldenburg und
Osnabrück teilnahmen.

Von den gerade aus- und fortgebildeten Beamten wurden
Gefahrguttransporte unterschiedlichster Art genau unter die Lupe
genommen. So zählten Tank-, Container- bis hin zu
Versandstücktransporten zu den kontrollierten Fahrzeugen.

Unterstützt wurden die Beamten durch erfahrene
Gefahrgutkontrolleure der Polizei Bremen, Lüneburg, Nordhorn und
Ahlhorn.

Das Kontrollergebnis begründet auch die künftige Notwendigkeit
derartiger Kontrollen.

Besondere Ereignisse:

Einem deutschen Klein-Lkw aus Borken, beladen u.a. mit 1000 l
Schwefelsäure, der auf dem Weg von Schüttorf nach Stuhr war, wurde
die Weiterfahrt untersagt. Das Fahrzeug war um 14 Prozent überladen.
Außerdem war das Versandstück gefahrgutrechtlich nicht richtig
gekennzeichnet, ein Feuerlöscher nicht wiederkehrend geprüft und die
hintere Warntafel nicht aufgeklappt. Den Fahrer, den Verpacker und
den Beförderer erwarten Bußgeldverfahren.

Richtig Pech hatte der Fahrer eines finnischen Sattelzuges, der
gar kein Gefahrgut sondern 24 Tonnen Obst geladen, aber vergessen
hatte, die hintere orangene Warntafel zu zuklappen. Bei der Kontrolle
wurden nämlich erhebliche technische Mängel festgestellt: der Rahmen




des Aufliegers war an mehreren Stellen gebrochen und eine
Achsaufhängung gerissen. Zudem war an der Zugmaschine eine
Bremsscheibe an der Lenkachse gebrochen. Bei diesen
verkehrsgefährdenden Mängeln musste die Weiterfahrt unterbunden
werden. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der Auflieger überhaupt
noch einmal instand gesetzt werden kann. Die Bremse der
Sattelzugmaschine musste an Ort und Stelle repariert werden. Es wurde
ein Vermögensabschöpfungsverfahren eingeleitet und vom Fahrzeughalter
werden 1500 Euro eingefordert.

Bei näherer Untersuchung des ADR-Scheins ("Gefahrgutführerschein")
eines 32-jährigen Fahrers aus Bosnien-Herzegowina ergaben sich
Anhaltspunkte dafür, dass das Dokument gefälscht ist. Der ADR-Schein
wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Verdachts der
Urkundenfälschung eingeleitet. Vom Fahrer wurde eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro einbehalten. Die Ladung
bestand aus umweltgefährdenden Stoffen der Klasse 9 ADR.




Rückfragen bitte an:
Niklas Fuchs oder
Ilka Rademacher
Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1042/-1045
E-Mail: pressestelle(at)pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

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Datum: 25.03.2011 - 11:58 Uhr
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