110327 - 360 Sachsenhausen: Zwei verletzte Beamte bei Einsatz wegen Ruhestörung
(ots) - Wegen einer gemeldeten Ruhestörung mussten am
vergangenen Freitag, gegen 23.15 Uhr, Beamte des 8. Reviers in die
Offenbacher Landstraße ausrücken. Bei ihrem Eintreffen wurden die
Beamten schon von einem der Randalierer empfangen und auf das Übelste
beleidigt. Als dann die Feststellung der Personalien erfolgen sollte,
wehrte sich diese Person körperlich derart, dass es nur mit
Pfefferspray und ebenfalls körperlichem Einsatz gelang, sie
vorübergehend festzunehmen. Erschwerend kam allerdings hinzu, dass
sich drei weitere Personen einmischten. Sie wurden - trotz
erheblichen Widerstands - ebenfalls vorübergehend festgenommen. Alle
vier ( 23 bis 55 Jahre alt) wurden zum 8. Polizeirevier verbracht und
von dort aus nach einer Blutentnahme wieder entlassen. Zwei Beamte
erlitten während der Auseinandersetzung Knochenabsplitterungen in der
Hand und mussten sich ambulant ärztlich versorgen lassen.
(Manfred Vonhausen, Tel. 069/755-82113)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm(at)polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.03.2011 - 11:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 370720
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-F
Stadt:
Frankfurt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 57 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 110327 - 360 Sachsenhausen: Zwei verletzte Beamte bei Einsatz wegen Ruhestörung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).