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Geschwindigkeitskontrollen in Oberhausen

ID: 381892

(ots) -
Stadtgebiet, 16.03.2011-31.03.2011

Überhöhte Geschwindigkeit und Raserei zählen nach wie vor in
Oberhausen zu den Hauptunfallursachen und führen immer wieder - auch
bei unbeteiligten Verkehrsteilnehmern- zu Unfällen.
Zur Bekämpfung und zur Verhinderung dieser Unfälle führte die Polizei
Oberhausen auch in der 2. Märzhälfte Geschwindigkeitskontrollen
durch.

Im gesamten Stadtgebiet wurden an über 110 Kontrollstellen 761
Fahrzeugführer angehalten und überprüft. 729 Fahrzeugführer mussten
ein Verwarnungsgeld bezahlen. Bei 32 Kraftfahrzeugführern wurden
wegen gravierender Geschwindigkeitsüberschreitungen
Ordnungswidrigkeitsanzeige geschrieben. Vier dieser
Verkehrsteilnehmer müssen mit einem vierwöchigen Fahrverbot rechnen.
Darüber hinaus gibt es Punkte in Flensburg und ein Geldbuße von bis
zu 280 Euro.

Die Fahrverbote

Auf der Teutoburger Straße wurde ein Kradfahrer mit 90 Km/h. Auf
der Essener Straße fuhr ein Fahrzeugführer aus Essen mit seinem VW
105 Km/h schnell.

In den 30iger-Zonen ging es ebenfalls recht zügig zu. Auf der
Weierstraße und auf der Parallelstraße wurden ein Kradfahrer und ein
Rollerfahrer mit jeweils 64 Km/h gemessen.

Die Oberhausener Polizei wird auch weiterhin im gesamten
Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durchführen.

Infoblock:

Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerhalb
geschlossener Ortschaften:
11 - 15 km/h zu schnell = 25 Euro
16 - 20 km/h zu schnell = 35 Euro
21 - 25 km/h zu schnell = 80 Euro und 1 Punkt
26 - 30 km/h zu schnell = 100 Euro und 3 Punkte
31 - 40 km/h zu schnell = 160 Euro und 3 Punkte und 1 Monat
Fahrverbot
41 - 50 km/h zu schnell = 200 Euro und 4 Punkte und 1 Monat
Fahrverbot
51 - 60 km/h zu schnell = 280 Euro und 4 Punkte und 2 Monate




Fahrverbot
61 - 70 km/h zu schnell = 480 Euro und 4 Punkte und 3 Monate
Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell = 680 Euro und 4 Punkte und 3 Monate
Fahrverbot

Bei besonderen Witterungslagen (Nebel, Regen, Schneefall) und für
Kraftfahrzeuge für die eine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt
(z.B. LKW) sind die Regelsätze zum Teil erheblich höher.
(Nr.230, UWe)




Polizeipräsidium Oberhausen
Leitungsstab
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Friedensplatz 2-5
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 826-2222
Fax: 0208 826-2229
pressestelle.oberhausen(at)polizei.nrw.de


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Datum: 13.04.2011 - 15:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 381892
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Oberhausen



Kategorie:

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