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Kreis Steinfurt, Radfahrsaison beginnt

ID: 382235

(ots) - Die Fahrradsaison steht bevor!
Der immer beliebter gewordene Trend, sich mit zwei Rädern durch die
münsterländische Parklandschaft zu bewegen, betrachtet die Polizei
aus Sicherheitsgründen mit einem kritischen Auge.
Das Fahrräder vorschriftsmäßig augestattet sind, sollte als
selbstverständlich gelten. Nicht nur die wichtigen, ja
lebenswichtigen Einrichtungen wie Bremsen und Beleuchtungen sind ein
absolutes Muss. Auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde können
Sie an einem abgebildeten Fahrrad alle notwendigen Einrichtungen
einsehen! (Prävention >Verkehrsprävention)
Die Polizei rät: Setzen Sie das an Ihrem Zweirad um!
Neben dem sicheren Rad ist aber insbesondere die Fahrerin bzw. der
Fahrer von wesentlicher Bedeutung.
Die Polizei appelliert dringend, die Verkehrsvorschriften
einzuhalten! Halten Sie lieber noch einmal an, schauen Sie lieber
einmal mehr und gehen Sie auf "Nummer Sicher!" Ein Zusammenstoß mit
dem "Stärken" (Bus/LKW/PKW/Motorrad) hat fatale Folgen.
Radfahrer haben keine Knautschzonen! Trotzdem gehen viele
Zeitgenossen recht unbekümmert mit ihrer Gesundheit um. Das normale
Risiko erhöhen einige noch um ein Vielfaches, indem sie reichlich
Alkohol trinken. Immer wieder wird das Fahrrad als
Fortbewegunsgmittel nach der feucht-/fröhlichen Feier genutzt.
Gefüllte Fahrradständer vor Gaststätten und an Veranstaltungsorten
zeigen dies deutlich. Der Heimweg mit der "Leeze" ist dann ohne einen
Sturz oder Unfall häufig reine Glückssache.
Die Polizei hat festgestellt, dass die Verkehrsunfälle mit Radfahrern
unter Alkoholeinfluss zunehmen. Auch nehmen die folgenlosen
Trunkenheitsfahrten offensichtlich zu. Aktuelles Beispiel ist ein
Radfahrer aus der Nacht zum Samstag (10.04.), der auf der
Mühlenstraße in Emsdetten mit einem Wert von über zwei Promille
angetroffen wurde. Dem Emsdettener wurde eine Blutprobe entnommen und




ein Verfahren eingeleitet.
Für die Beamten stellt sich immer wieder heraus, dass bei den
Betroffenen so gut wie kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist. Die
Promillegrenzen sind nur unzureichend oder überhaupt nicht bekannt.
Aber auch für Fahrradfahrer gibt es klare gesetzliche Regelungen.
Kommt es mit einem Alkoholwert ab 0,3 Promille zu einem Unfall,
findet sich der Radfahrer recht schnell in den Bestimmungen des
Strafgesetzbuches wieder. Trunkenheit im Straßenverkehr bzw.
Gefährdung des Straßenverkehrs, wenn Leib oder Leben eines anderen
Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet
werden, lauten die Straftatbestände. Die Folgen sind eine Geld- oder
Freiheitsstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis und sieben Punkte
in Flensburg.
Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,6 Promille.
Allein die Überschreitung dieses Wertes reicht aus. Die
Alkoholfahrten mit über 1,6 Promille sind ein Verkehrsvergehen und
stellen eine Straftat dar. Ist der Fahrradfahrer im Besitz einer
Fahrerlaubnis, erfolgt der Entzug des Führerscheins. Geld- oder
Freiheitsstrafe sowie sieben Punkte in Flensburg kommen hinzu. Als
weitere Konsequenz kann die Beibringung eines
medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die
Straßenverkehrsbehöre angeordnet werden.
Der Rat der Polizei: Finger weg vom Fahrrad, wenn Sie Alkohol
getrunken haben. Unterschätzten Sie nicht die negative Wirkung von
Alkohol auf Ihre Fahrtüchtigkeit als Fahrradfahrer. Eine Taxe ist
allemal günstiger als ein gebrochener Arm oder Schlimmeres.
Hinweis: Es ist eine Datei angehängt




Landrat Steinfurt
Polizeipressestelle
02551/151090


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Datum: 14.04.2011 - 14:53 Uhr
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