Osterfeuer rechtzeitig anmelden und nur unter Aufsicht abbrennen lassen.
Hinweise von Landkreis, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
(ots) - In allen Gemeinden im Kreisgebiet werden zurzeit die
Gehölze für das Osterfeuer gesammelt und aufeinander gestapelt. Was
dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.
Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und daher nur erlaubt, wenn sie
einen öffentlichen Charakter haben. Das bedeutet, nicht jeder darf in
seinem Garten ein Osterfeuer entzünden. Osterfeuer sind rechtzeitig
bei der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise Stadt anzumelden. Dort
werden die Vorgaben, wie die Abstände zu bewohnten Gebäuden, Größe
der Feuerstelle und vieles mehr, besprochen.
Osterfeuer dienen nicht der preiswerten Müllentsorgung. Es dürfen
nur unbehandelte Gehölze sowie Baum- und Strauchschnitt verbrannt
werden - keine Holzpaletten, Schränke, Regale, Obstkisten, Laminat
oder Ähnliches. Werden andere Abfälle verbrannt, ist dies strafbar.
Die aufgeschichteten Grünabfälle sind regelmäßig umzusetzen, damit
sie für Kleintiere wie Vögel, Igel, Hasen, Kröten und andere als
Nistgelegenheit und Unterschlupf unattraktiv werden.
Fragen zu diesem Thema beantworten die zuständigen Gemeinden bzw.
Städte oder auch die Kreisabfallwirtschaft unter 04141 12-610.
Hinweis von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst:
Osterfeuer dürfen nur unter ständiger Beaufsichtigung von
Verantwortlichen abgebrannt werden, die während der gesamten Zeit bis
zum Erlöschen des Feuers in der Lage sind, ein Ausbreiten oder
Übergreifen auf die Umgebung zu verhindern.
Sollte die Gefahr bestehen, dass ein Osterfeuer außer Kontrolle
geraten könnte, ist unverzüglich die Feuerwehr über Notruf 112 zu
informieren, bei hoffentlich nicht auftretenden Brand- oder anderen
Verletzungen kann der Rettungsdienst ebenfalls über den Notruf 112
alarmiert werden.
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes im Bezug auf den Genuss
und die Abgabe von Alkohol gelten selbstverständlich auch bei
derartigen Brauchtumsveranstaltungen. Auch das Rauchen in der
Öffentlichkeit ist für Kinder und Jugendliche danach grundsätzlich
verboten.
Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 21.04.2011 - 09:02 Uhr
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Kategorie:
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