Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der "Islamischen Bewegung Usbekistan" (IBU)
(ots) - Nr. 15
Die Bundesanwaltschaft hat heute (21. April 2011) auf Grund eines
Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7.
April 2010
den 36-jährigen deutschen und afghanischen Staatsangehörigen Ahmed
Wali S.
durch Beamte des Landeskriminalamts Hamburg in Ramstein
(Rheinland-Pfalz) festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamische Bewegung
Usbekistan" (IBU) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a
Abs. 1 StGB).
Die "Islamische Bewegung Usbekistan" (IBU) verfolgt das Ziel, in
Zentralasien eine religiös-fundamentalistische Gesellschaftsordnung
zu errichten. Sie bekämpft deshalb mit terroristischen Mitteln
pakistanische Sicherheitskräfte und die Mitglieder der in Afghanistan
stationierten internationalen NATO-Schutztruppe ISAF.
Der Beschuldigte soll im März 2009 von Deutschland aus in ein
Lager der IBU im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet gereist sein.
Er ist dringend verdächtig, dort eine Ausbildung im Umgang mit Waffen
und Sprengstoff durchlaufen und sich der terroristischen Organisation
angeschlossen zu haben. In der Folgezeit soll er sich an
Kampfhandlungen der IBU beteiligt haben.
Der Beschuldigte wurde heute aus US-amerikanischem Gewahrsam in
die Bundesrepublik Deutschland überstellt und anschließend dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den
Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet
hat.
Mit den weiteren Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Hamburg
beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können
derzeit nicht erteilt werden.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frank Wallenta
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/8191 410
Fax: 0721/8191 492
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
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Datum: 21.04.2011 - 14:43 Uhr
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