Angekündigte Änderungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten werden bis auf Weiteres nicht umgesetzt
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(ots) - Entgegen den bisherigen Verlautbarungen der
Bundespolizei wird die Umsetzung der VO (EU) Nr. 297/2010 zum 29.
April 2011 hinsichtlich der teilweisen Aufhebung der
Flüssigkeitsbeschränkung (Duty-Free-Flüssigkeiten aus Drittstaaten)
auf Bitten der EU-Kommission bis auf Weiteres ausgesetzt. Damit tritt
im Ergebnis zum 29. April 2011 im Hinblick auf die
Flüssigkeitsbeschränkung keine Änderung ein.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeipräsidium (Potsdam)
Jens Schobranski
Telefon: (0331) 9799 79410 o. Mobil 0173/2553172
Fax: (0331) 97 99 93 895
E-Mail: presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 29.04.2011 - 12:05 Uhr
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