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Vom Flugzeug aus in die JVA

ID: 397168

(ots) - Die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen
nahm gestern einen 53-jährigen türkischen Staatsangehörigen fest, als
dieser aus Belgrad kommend am Düsseldorfer Flughafen landete. Die
Überprüfung seiner Grenzübertrittspapiere ergab, dass er von der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf zur Festnahme ausgeschrieben war.
Bereits im Frühjahr 2007 war gegen den in Düsseldorf lebenden Mann
ein Strafbefehl in Höhe von 900.- EURO ergangen, da er gegen das
Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Diese Geldstrafe wurde bisher
nicht bezahlt. Seit Anfang 2009 war der türkische Staatsbürger, der
über eine Niederlassungserlaubnis für Düsseldorf verfügt, nach
"unbekannt verzogen" und seitdem für die deutschen Behörden nicht
mehr erreichbar. Nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde wurde die
Niederlassungserlaubnis, auf Grundlage gesetzlicher Regelungen, für
ungültig erklärt. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht
bezahlen konnte, musste er jetzt eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe
antreten. Auch wird er sich nach seiner Haftentlassung bei der
Ausländerbehörde melden müssen, wo über die Erteilung eines
zukünftigen Aufenthaltstitels neu entschieden wird.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Jörg Bittner
Telefon: 0211 9518 107 o. Mobil: 0171 305 4779
E-Mail: joerg.bittner(at)polizei.bund.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.




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Datum: 06.05.2011 - 12:38 Uhr
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