Bochum / Fußgänger (16) angefahren - Autofahrer setzt Fahrt fort
(ots) - Er wollte nur nach der Straßenbahn schauen - ein
16-jähriger Bochumer musste am heutigen Tage eine schmerzhafte
Erfahrung erleben. Der Jugendliche befand sich gegen 07:00 Uhr auf
dem Gehweg der Lewackerstraße in Linden und lief in Richtung der
Einmündung zur Dr.-C.-Otto-Straße. Kurz bevor er diese erreichte,
blieb er am Gehwegrand stehen und blickte suchend nach der
Straßenbahn. Dabei stand er seitlich mit dem Rücken zur Straße in
Richtung Dr.-C.-Otto-Straße. Zeitgleich befuhr ein bislang
unbekannter Pkw-Fahrer die Lewackerstraße und touchierte im
Vorbeifahren den linken Arm des Bochumers. Durch den Zusammenprall
verlor der Junge das Gleichgewicht und stürzte zu Boden. Ohne sich um
den Unfall und um den Sechzehnjährigen zu kümmern, fuhr der
Pkw-Fahrer einfach davon. Der verletzte Fußgänger informierte seinen
Vater, gemeinsam suchten sie eine Polizeiwache auf. Der 16-Jährige
erlitt diverse Schürfwunden und Prellungen am linken Sprunggelenk und
Ellenbogen. Sein Hemdärmel wurde ebenfalls zerrissen. Das
Verkehrskommissariat Bochum hat nun die Ermittlungen zur Feststellung
des flüchtigen Pkw-Fahrers und des Fahrzeuges aufgenommen. Unter der
Rufnummer 0234 / 909-5205 (-3421 außerhalb der Geschäftszeiten)
bitten die Ermittler um sachdienliche Zeugenhinweise.
Kristina Räß
Pressestelle Polizei Bochum
Uhlandstr. 35
44791 Bochum
Tel.: 0234/909-1024
Fax.: 0234/909-1028
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.05.2011 - 13:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 403704
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BO
Stadt:
Bochum
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 31 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bochum / Fußgänger (16) angefahren - Autofahrer setzt Fahrt fort"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bochum (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).