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Polizei kontrolliert Rotlichtmilieu / Polizei Rheinland-Pfalz beteiligt sich an einer bundesweiten Kontrollaktion zur Bekämpfung des Menschenhandels

ID: 403888

(ots) - Die rheinland-pfälzische Polizei kontrollierte
gestern im Rahmen einer groß angelegten Aktion zahlreiche
Einrichtungen des Rotlichtmilieus. Ziel dieses Einsatzes war die
Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution. "Dank
solcher Kontrollen können kriminelle Strukturen aufgehellt und neue
Ermittlungsansätze gegen den Menschenhandel gewonnen werden. Wir
wollen somit Opfer des Menschenhandels erkennen und sie aus ihrer
Zwangslage befreien", sagte Innenminister Karl Peter Bruch.

Polizei, Steuerfahndung und Ordnungsbehörden kontrollierten am
Abend landesweit 111 Bordelle, Bars, Clubs, Terminwohnungen und
Wohnmobile, so genannte "Love-Mobiles". Die eingesetzten Kräfte
überprüften insgesamt 410 Personen. Unmittelbare Hinweise auf
Menschenhandel konnten nicht erlangt werden, allerdings wurden
zahlreiche Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt, die nun
Anschlussermittlungen nach sich ziehen.

Damit beteiligte sich Rheinland-Pfalz an der zweiten vom
Bundeskriminalamt koordinierten bundesweiten Aktion. Insgesamt waren
13 Bundesländer und über 120 Polizeidienststellen beteiligt. Ziel
der Kontrollen war die Feststellung von Personen und Einrichtungen,
die im Zusammenhang mit Menschenhandel und Zwangsprostitution stehen
könnten. Ein Schwerpunkt lag auf der Suche nach westafrikanischen
Menschenhandelsopfern.

Nigerianische Frauen werden in ihrem Heimatland angeworben und
durch Sprachschulung und Verhaltenstraining auf die Schleusung ins
Ausland vorbereitet. Durch Voodoo-/Juju-Rituale, in denen sie
schwören müssen, dass sie den Anweisungen ihrer Zuhälterinnen
bedingungslos Folge leisten und sich nicht an die Polizei wenden,
werden diese Frauen in eine psychische Zwangslage versetzt, die ihr
späteres Verhalten in Europa bestimmt. Die unter Begleitung eines




Schleusers nach Europa verbrachten Nigerianerinnen werden dann von
ihren als sog. "Madames" bezeichneten Zuhälterinnen der Prostitution
zugeführt. Die als "Kind" bezeichneten Prostituierten müssen ihren
Zuhälterinnen die "Schulden" in Höhe von bis zu 60.000 Euro
abbezahlen. Die Madames sind in der Regel selbst Jahre zuvor
eingeschleust worden, der Prostitution nachgegangen und haben
mittlerweile einen legalen Aufenthaltsstatus.

"Das Rotlichtmilieu wird gerade unter Aspekten des Opferschutzes
auch künftig ein Schwerpunkt polizeilicher Kontrollen sein", so
Wolfgang Hertinger, Leiter des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz.
"Seit 2006 sind bei allen Polizeipräsidien Projektgruppen zur
Bekämpfung des Menschenhandels eingerichtet. Als besonders effektiv
erweisen sich dabei die gemeinsamen Kontrollen mit der
Steuerfahndung, dem Zoll, den Ausländerämtern und den betroffenen
Stadtverwaltungen."

Da Menschenhandel ein Kontrolldelikt ist, muss von einem hohen
Dunkelfeld ausgegangen werden. Die gemeinschaftliche Aufgabe ist es,
durch Kontrollen zu verhindern, dass die Menschenhandelsopfer
unentdeckt bleiben und ausgebeutet werden können. Ebenso wichtig für
die Betreuung und Beratung der Opfer ist die Einbeziehung von
Fachberatungsstellen wie beispielsweise SOLWODI. Da es häufig
schwierig ist, von den geschädigten Frauen überhaupt eine Aussage zu
erlangen, helfen die Fachberaterinnen dabei, ein Vertrauensverhältnis
zu den Betroffenen aufzubauen.




Rückfragen bitte an:

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Pressestelle

Telefon: 06131-65-2379/-2053
Fax: 06131-65-2125
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Datum: 13.05.2011 - 07:44 Uhr
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