Gleich zwei Gründe zur Festnahme durch Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof!
(ots) - Bei der polizeilichen Überprüfung eines Mannes am
15.05.2011 um 22:55 Uhr durch eine Bundespolizeistreife im Kölner
Hauptbahnhof stellte sich heraus, dass der Mann von der
Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gesucht wurde.
Der wohnsitzlose Mann (27) wurde auf Grund des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 1416 Euro, ersatzweise
zu einer Haftstrafe von 177 Tagen, zur Festnahme ausgeschrieben.
Da der türkische Staatsangehörige den geforderten Geldbetrag nicht
aufbringen konnte und seine Aufenthaltserlaubnis bereits am
28.01.2011 an Gültigkeit verloren hatte, wurde er den zuständigen
Behörden übergeben.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Sandra Heeg
Tel.: +49 (0) 221 16093-113
Mobil: +49 (0) 173 56 210 45
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Datum: 16.05.2011 - 09:26 Uhr
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