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Anklage gegen mutmaßliche Rädelsführer und Mitglieder der "Khalistan Zindabad Force" (KZF)

ID: 406083

(ots) - Nr. 19

Die Bundesanwaltschaft hat am 21. April 2011 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage
gegen

den 36-jährigen indischen Staatsangehörigen Bhupinder S. B., den
33-jährigen indischen Staatsangehörigen Gurmit S., den 36-jährigen
indischen Staatsangehörigen Sukhpreet S., den 41-jährigen indischen
Staatsangehörigen Jagtar S. M. und den 31-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Mandeep S.

wegen Mitgliedschaft - bei Bhupinder S. B. und Gurmit S. wegen
Rädelsführerschaft - in einer ausländischen terroristischen
Vereinigung (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 und 4 StGB) und
Verstößen gegen das Waffengesetz erhoben. Die Angeschuldigten
Bhupinder S. B., Gurmit S. und Mandeep S. sind darüber hinaus der
Verabredung zum Mord (§ 30, § 211 StGB) hinreichend verdächtig. Dem
Angeschuldigten Sukhpreet S. wird außerdem die Nichtanzeige einer
geplanten Straftat vorgeworfen (§ 138 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Die ausländische terroristische Vereinigung "Khalistan Zindabad
Force" (KZF) verfolgt das Ziel, auf dem indischen Subkontinent mit
Gewalt einen unabhängigen Staat "Khalistan" für Angehörige der
Religionsgemeinschaft der Sikhs zu errichten. Sie verübt zum einen
Anschläge auf indische Einrichtungen und Persönlichkeiten der
indischen Politik. In ihr Anschlagsspektrum fallen aber auch
religiöse Führer von Sikh-Gruppierungen, die eine andere Ausrichtung
als die KZF vertreten. Die Organisation verfügt über ein Netz aus
Mitgliedern, das bis nach Europa reicht. Sie ist aufgrund eines
Beschlusses des Rates der Europäischen Union seit Dezember 2005 als
terroristische Vereinigung gelistet.

Die in Deutschland lebenden Angeschuldigten Bhupinder S. B. und




Gurmit S. waren spätestens seit dem Jahr 2009 bis zu ihrer Festnahme
im Juli 2010 führende Funktionäre der KZF. Sie standen in ständigem
Kontakt mit der Organisationsspitze in Pakistan, um über aktuelle
Ereignisse zu berichten und Aktivitäten der Vereinigung abzustimmen.
Sie hatten vor allem die Aufgabe, die Beschaffung von Waffen und den
Transfer von Geld zu koordinieren. Zudem waren sie dafür
verantwortlich, Attentate der KZF zu planen und umzusetzen. Um ihre
Aufgaben zu erfüllen, setzten sie die Angeschuldigten Sukhpreet S.,
Jagtar S. M. und Mandeep S. ein. Diese wirkten vor allem dabei mit,
Waffen für die KZF zu beschaffen. Der Angeschuldigte Mandeep S.
fungierte außerdem als Kurier und Fahrer.

Im März 2010 verabredete der Angeschuldigte Bhupinder S. B. mit
weiteren Verantwortlichen der KZF, einen religiösen Sikh-Führer in
Indien zu töten. Der Angeschuldigte versprach, die Familie des als
Attentäter vorgesehenen KZF-Mitglieds in Sicherheit bringen zu lassen
und für deren weiteren Lebensunterhalt zu sorgen.

Im Juli 2010 beschlossen die Angeschuldigten Bhupinder S. B.,
Gurmit S. und Mandeep S. mit weiteren KZF-Mitgliedern, den religiösen
Führer einer Sikh-Gruppierung bei einer Veranstaltung in Österreich
zu erschießen. Nachdem die Führungsspitze der KZF in Pakistan den
Anschlag gebilligt hatte, beschaffte der Angeschuldigte Gurmit S.
einen Revolver nebst Munition. Dem Angeschuldigten Mandeep S. kam die
Aufgabe zu, die Waffe Ende Juli 2010 von Hamburg aus nach Österreich
zu transportieren und dem Attentäter zu übergeben. Das
Anschlagsvorhaben scheiterte letztlich an der hohen Polizeipräsenz
bei der Veranstaltung. Der Angeschuldigte Sukhpreet S. hatte im
Vorfeld von dem geplanten Attentat erfahren. Gleichwohl machte er in
der Folgezeit keine Anstalten, staatliche Stellen von dem
beabsichtigten Anschlag zu unterrichten.

Die Angeklagten Bhupinder S. B. und Gurmit S. wurden am 28. Juli
2010 festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft. Die gegen
die Angeschuldigten Sukhpreet S., Jagtar S. M. und Mandeep S.
bestehenden Haftbefehle wurden außer Vollzug gesetzt.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Marcus Köhler
Staatsanwalt
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
Fax: +49 (0)721 8191-492
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Datum: 19.05.2011 - 11:27 Uhr
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