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Die Bundespolizei (BPol) und das Bundeskriminalamt (BKA)

warnen vor einer neuen Erpressungsvariante durch Schadsoftware:

Erpresser missbraucht Logo der Bundespolizei

ID: 406185

(ots) - Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt
warnen Internetuser erneut vor einem aggressiven Computervirus. Es
handelt sich um die Variante einer Schadsoftware, die schon am 1.
April 2011 Gegenstand einer Warnmeldung war. Die Version, die aktuell
im Umlauf ist, besitzt ein verändertes Layout. Auch sie lädt sich
automatisch beim Surfen im Internet herunter und installiert sich
selbstständig auf dem infizierten Computer. Nach der Installation
öffnet sich ein bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Der darin
erscheinende Text behauptet erneut, dass der Computer an strafbaren
Handlungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung
kinderpornografischen Materials sowie dem Versand von E-Mails mit
terroristischem Hintergrund beteiligt gewesen sein soll. Weiter heißt
es, aufgrund dieser Umstände sei der Computer gesperrt worden. Zur
Entsperrung soll der Benutzer des Computers nunmehr binnen 24 Stunden
eine "Strafe" in Höhe von 100 Euro mittels des digitalen
Bezahldienstes "uKash" oder über die digitale Währung "Paysafecard"
entrichten. Sollte der geforderte Betrag nicht entrichtet werden,
wird angedroht, dass die Festplatte des Computers gelöscht wird. Das
Pop-Up enthält zur weiteren Untermauerung der Authentizität der
Meldung Angaben über den betroffenen Computer, dessen Betriebssystem
sowie der verwendeten IP-Adresse und dessen Provider. Besonders
dreist: Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu erwecken bzw.
zur Bekräftigung der Drohung verwenden die Täter rechtswidrig das
Logo der Bundespolizei sowie von verschiedenen bekannten
Antiviren-Herstellern.

Hierzu erklären die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt: Die
Bundespolizei ist nicht Urheber einer solchen Meldung. Im
vorliegenden Fall handelt es sich wieder um einen Betrugsversuch. Die
Polizeien in Deutschland nutzen in keinem Fall Pop-Up-Fenster, in




denen zur Zahlung bestimmter Beträge aufgefordert wird.

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei raten: Zahlen Sie auf
keinen Fall den geforderten Betrag, wenn Sie beim Surfen im Internet
eine derartige Pop-Up-Meldung auf Ihrem Computer erhalten! Der
Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche
Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu generieren.
Ein normaler Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist auch nach der
rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich. Weitere Informationen
und Hinweise, was Sie im Schadensfall unternehmen können, finden Sie
auf der Seite "BSI für Bürger" des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI).

Generell gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Verwenden Sie
ein aktuelles Virenschutzprogramm und halten Sie es auf dem letzten
Stand. Aktualisieren Sie Ihre Software regelmäßig. Sowohl für
Internet-Programme wie E-Mail und Webbrowser als auch andere Tools
gibt es immer wieder Aktualisierungen, die Sicherheitslücken
schließen. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer
Infektion mit Schadsoftware kommt. Bleiben Sie auf dem Laufenden, was
neue Sicherheitsbedrohungen angeht. Dann können Sie schneller und
professioneller reagieren, wenn Sie es mit einem Virus, einem Wurm
oder einer Sicherheitslücke zu tun bekommen.




Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de


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Datum: 19.05.2011 - 13:00 Uhr
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