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Die Bundespolizei (BPol) und das Bundeskriminalamt (BKA)

warnen vor einer neuen Erpressungsvariante durch Schadsoftware:

Erpresser missbraucht Logo der Bundespolizei

ID: 406186

(ots) - Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt warnen
Internetuser erneut vor einem aggressiven Computervirus. Es handelt
sich um die Variante einer Schadsoftware, die schon am 1. April 2011
Gegenstand einer Warnmeldung war. Die Version, die aktuell im Umlauf
ist, besitzt ein verändertes Layout. Auch sie lädt sich automatisch
beim Surfen im Internet herunter und installiert sich selbstständig
auf dem infizierten Computer. Nach der Installation öffnet sich ein
bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Der darin erscheinende Text
behauptet erneut, dass der Computer an strafbaren Handlungen,
insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung kinderpornografischen
Materials sowie dem Versand von E-Mails mit terroristischem
Hintergrund beteiligt gewesen sein soll. Weiter heißt es, aufgrund
dieser Umstände sei der Computer gesperrt worden. Zur Entsperrung
soll der Benutzer des Computers nunmehr binnen 24 Stunden eine
"Strafe" in Höhe von 100 Euro mittels des digitalen Bezahldienstes
"uKash" oder über die digitale Währung "Paysafecard" entrichten.
Sollte der geforderte Betrag nicht entrichtet werden, wird angedroht,
dass die Festplatte des Computers gelöscht wird. Das Pop-Up enthält
zur weiteren Untermauerung der Authentizität der Meldung Angaben über
den betroffenen Computer, dessen Betriebssystem sowie der verwendeten
IP-Adresse und dessen Provider. Besonders dreist: Um den Eindruck
einer polizeilichen Handlung zu erwecken bzw. zur Bekräftigung der
Drohung verwenden die Täter rechtswidrig das Logo der Bundespolizei
sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern.

Hierzu erklären die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt: Die
Bundespolizei ist nicht Urheber einer solchen Meldung. Im
vorliegenden Fall handelt es sich wieder um einen Betrugsversuch. Die
Polizeien in Deutschland nutzen in keinem Fall Pop-Up-Fenster, in




denen zur Zahlung bestimmter Beträge aufgefordert wird.

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei raten: Zahlen Sie auf
keinen Fall den geforderten Betrag, wenn Sie beim Surfen im Internet
eine derartige Pop-Up-Meldung auf Ihrem Computer erhalten! Der
Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche
Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu generieren.
Ein normaler Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist auch nach der
rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich. Weitere Informationen
und Hinweise, was Sie im Schadensfall unternehmen können, finden Sie
auf der Seite "BSI für Bürger" des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) .

Generell gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Verwenden Sie
ein aktuelles Virenschutzprogramm und halten Sie es auf dem letzten
Stand. Aktualisieren Sie Ihre Software regelmäßig. Sowohl für
Internet-Programme wie E-Mail und Webbrowser als auch andere Tools
gibt es immer wieder Aktualisierungen, die Sicherheitslücken
schließen. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer
Infektion mit Schadsoftware kommt. Bleiben Sie auf dem Laufenden, was
neue Sicherheitsbedrohungen angeht. Dann können Sie schneller und
professioneller reagieren, wenn Sie es mit einem Virus, einem Wurm
oder einer Sicherheitslücke zu tun bekommen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeipräsidium (Potsdam)
Kristian Veil
Telefon: (0331) 9799 79410 o. Mobil 0173/2553172
Fax: (0331) 97 99 93 895
E-Mail: presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de


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Datum: 19.05.2011 - 13:00 Uhr
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