Endgültige Gewissheit: Toter aus dem Wald war vermisster Rentner aus Reinheim
(ots) - Der seit Juni 2010 vermisste 76 Jahre alte
Rentner aus Reinheim ist tot. Diese endgültige Klarheit wurde jetzt
durch die Rechtsmedizin bestätigt. Spaziergänger hatten die Leiche
eines Mannes vor wenigen Wochen in einem Wald zwischen Reinheim und
Ober-Ramstadt gefunden. Schon damals bestand die starke Vermutung,
dass es sich dabei um den Vermissten handeln könnte. Entsprechende
Gerüchte kursierten in dessen Heimatstadt. Die Polizei hatte auf
Anfrage bestätigt, dass die sterblichen Überreste eines Menschen
gefunden worden waren, wollte aber vor einer endgültigen Bestätigung
zu der Identifizierung des Sechsundsiebzigjährigen weitere
gerichtsmedizinische Untersuchungen abwarten, die jetzt abgeschlossen
sind.
Der Rentner war im Sommer des vergangenen Jahres spurlos
verschwunden. Einsatzkräfte der Polizei hatten eine breit angelegte
Suche vorgenommen. Auch der Hubschrauber war mehrmals unterwegs. Der
Vermisste litt an Altersdemenz, war aber körperlich fit und in der
Lage, weite Strecke zu Fuß zu bewältigen.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Karl Kärchner
Telefon: 06151-969-2410 o. 0172-631 8337
Fax: 06151-969-2405
E-Mail: karl.kaerchner (at) polizei.hessen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.05.2011 - 14:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 411690
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DA
Stadt:
Reinheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 32 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Endgültige Gewissheit: Toter aus dem Wald war vermisster Rentner aus Reinheim"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).