Wenn Polizisten Vorfahrt haben
(ots) - Heute, kurz nach Mitternacht, befuhren Beamte der
Viersener Polizei die Gereonstraße aus Richtung Gereonsplatz kommen
in Richtung Eichenstraße. Im Einmündungsbereich zur Dr. Heggen-Straße
missachtete ein 27-jähriger Viersener die Vorfahrt der
Polizeistreife. Bei der anschließenden Überprüfung begab er sich auf
eine wunderbare Märchenreise. Bei der der ersten Befragung gab er vor
lauter Aufregung falsche Personalien an. Trotz seiner auffälligen
Fahrweise und seiner körperlichen Ausfallerscheinungen bestritt er
vehement die Einnahme jeglicher Drogen. Seine Ausweispapiere und
seinen Führerschein konnte er nicht finden. Trotz eindringlicher
Belehrung blieb er bei der Angabe der falschen Personalien die jedoch
keiner Überprüfung standhielten. Nachdem ein durchgeführter
Drogentest positiv verlief wurde der Fahrer zu Polizeiwache
verbracht. Unterwegs wechselte er noch mehrfach sein Geburtsdatum.
Alles umsonst, die Beamten blieben hartnäckig. Nun hatte der
Viersener ein Einsehen und nannte seine richtigen Personalien. Eine
Freundin brachte seinen Pass zur Wache. Den Führerschein des
27-jährigen konnte sie nicht mitbringen, der war ihm bereits entzogen
worden. Nach der Entnahme einer Blutprobe und der Anzeigenerstattung
wurde Fahrer entlassen./mike (642)
Kreispolizeibehörde Viersen
- Leitstelle -
Lindenstraße 50, 41747 Viersen
Tel.: 02162 / 377-1150
Fax: 02162 / 377-1155
Zentrale: 02162 / 377-0
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.05.2011 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 413741
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-VIE
Stadt:
Viersen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 81 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Wenn Polizisten Vorfahrt haben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).